Umfrage zum GAV BĂ€cker-, Konditoren- und Confiseurgewerbe

Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) hat nur dann einen Wert, wenn sich die Arbeitgeber auch daran halten. Wie sieht es bei dir aus? FĂŒlle die Umfrage aus!

BĂ€cker-, Konditoren- und Confiseurgewerbe: Kenne deine Rechte!

Der neue Gesamtarbeitsvertrag fĂŒr das Schweizer BĂ€ckerei-, Konditorei- und Confiseriegewerbe ist seit dem 1. Juli 2025 in Kraft und enthĂ€lt insbesondere folgende Verbesserungen:

  • Höhere Mindestlöhne
  • Automatischer Teuerungsausgleich ab 2026
  • Anspruch auf 12 freie Wochenenden pro Jahr
  • ArbeitsplĂ€ne mĂŒssen mindestens zwei Wochen im Voraus fĂŒr zwei ganze Wochen bekannt sein. 
  • Auch fĂŒr Lernende sind im GAV jetzt verbindliche Mindestlöhne festgelegt.

Doch jetzt muss der neue GAV auch eingehalten werden

Mit dem AusfĂŒllen der Umfrage hilfst du mit, zu kontrollieren, ob sich die Firmen an die Regeln halten und du zu deinem Recht kommst.

Deine Antworten werden vertraulich behandelt. Die Umfrage dauert rund acht Minuten.

Lohn

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