Das Urteil bestätigt die bisherige Praxis der kantonalen Behörden in Genf, welche die Tätigkeit von Fahrdienstvermittlern, die über digitale Plattformen wie Uber arbeiten, als bewilligungspflichtige Personalverleihdienste einstuft.
Der Entscheid des Bundesgerichts bestätigt die bisherigen Urteile und sorgt für noch mehr Klarheit in der Organisation einer ganzen Branche. Das betroffene Unternehmen muss nun innerhalb einer angemessenen Frist eine Bewilligung zur Tätigkeit nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz beantragen. Auch andere Unternehmen in der Branche – über 600 Personen sind im Kanton Genf in diesem Bereich tätig – werden aufgefordert, sich auf diese neuen Anforderungen einzustellen.
Mit dem Bundesgerichtsentscheid unterstehen betroffene Fahrerinnen und Fahrer künftig dem Arbeitsvermittlungsgesetz und dem Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih. Diese garantieren unter anderem die Entschädigung von Feiertagen, Zuschläge für Sonntagsarbeit und Lohnberechnung auf Basis geplanter Arbeitszeiten – inklusive Wartezeiten zwischen Fahrten.
Das Urteil bestätigt einmal mehr, dass Uber systematisch die bestehenden Gesetze umgeht. Statt sich an die hiesigen Gesetze zu halten, versucht Uber durch ein intensives Lobby Parlamentarier zu überzeugen, das Uber-System zu legalisieren mit dem Ziel nicht nur Arbeitnehmerrechte und Sozialversicherungssystem zu untergraben, aber auch die formelle Wirtschaft und die korrekten Unternehmen zu destabilisieren. Das letzte Beispiel ist die parlamentarische Initiative Grossen, die in der Sommersession behandelt wird.
Gewerkschaft Unia 2025