Nachdem die Kurier:innen von Uber Eats vom Bundesgericht in einem früheren Urteil als Angestellte eingestuft wurden, hat Uber Eats begonnen, diese im Kanton Genf über eine Drittfirma namens Chaskis SA anzustellen. Die Unia hat seit langem darauf hingewiesen, dass es sich dabei um Personalverleih handelt. Das sieht auch der Kanton Genf so. Da Chaskis aber keine Bewilligung für Personalverleih hat, ist dieses Geschäftsmodell illegal
Gegen einen entsprechenden Entscheid des Kantons Genf hat Uber Eats vor Bundesgericht rekurriert. Doch jetzt wird diese Interpretation wird im neuen Urteil 2C_46/2024 des Bundesgerichts bestätigt. Das Gericht hält fest, «dass einzig von der App Uber Eats bestimmt wird, welche Aufträge die Kuriere auszuführen haben». Auch liefert die App Details zu den Aufträgen und gibt Anweisungen, die wie Bestellungen auszuführen sind. Schliesslich wird durch die App eine «Echtzeit-Überwachung der zeitlichen Arbeitsorganisation» bewirkt. Aus all diesen Elementen schliesst das Bundesgericht klar, dass Uber Eats als Einsatzbetrieb im Sinne des Personalverleihs zu betrachten ist.
Bei dem «Partnerfirmen»-Modell von Uber Eats kommen somit das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und der Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih zur Anwendung, mit den Lohn- und Arbeitsbedingungen des Landes-Gesamtarbeitsvertrags des Gastgewerbes (L-GAV), bzw. dem kantonalen Mindestlohn in Genf.
Das Urteil bestätigt einmal mehr, dass Uber Eats (dasselbe gilt auch für den Taxidienst Uber) systematisch die bestehenden Gesetze umgeht – auch mit dem sogenannten «Partnerfirmen»-Modell. Es ist an der Zeit, dass die Behörden endlich die geltenden Normen durchsetzen und den illegalen Geschäftsmodellen des Uber-Konzern einen Riegel schieben, und zwar in der ganzen Schweiz.