Demonstration der Gewerkschaft Unia auf einer Brücke in Zürich mit roten Ballons und dem Transparent «Uniti siamo forti»

Die «Nachhaltigkeitsinitiative» der SVP ist brandgefährlich für die Arbeitnehmenden in der Schweiz. Sie ist ein Angriff auf den Lohnschutz, die Arbeitsbedingungen und die Rechte der Beschäftigten. Deshalb nennen wir sie «Anti-Lohnschutz-Initiative».

Löhne senken, Rechte verlieren? Nein zur SVP-Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz»

Die «Keine 10-Millionen-Schweiz»-Initiative, auch «Nachhaltigkeitsinitiative» genannt, führt zum automatischen Abbau von Arbeitnehmerrechten, wenn die Wohnbevölkerung der Schweiz über 10 Millionen steigt. Heute leben hier 9 Millionen Menschen.

Was verlangt die «Nachhaltigkeitsinitiative»?

  • Kündigung Personenfreizügigkeit mit der EU (=Recht, sich niederzulassen und legal zu arbeiten)
  • Daraus folgt: Kündigung Flankierende Massnahmen (=Lohnschutz und Kontrollen der Arbeitsbedingungen)
  • Abbau der Rechte von Arbeitnehmenden ohne Schweizer Pass (=neue Diskriminierungen, de facto ein neues Saisonnierstatut)
  • Kündigung internationaler Abkommen, die unsere Rechte schützen (=UNO-Migrationspakt, Europäische Menschenrechtskonvention, Genfer Flüchtlingskonvention, internationale Steuerabkommen, usw.)
  • Fundamentaler Angriff auf das Asylrecht und das Recht auf Familie (Verhinderung des Familiennachzugs bedeutet kein Recht auf Familie)

Folgen der «Nachhaltigkeitsinitative»: Abbau des Lohnschutzes

Die Auswirkungen für die Arbeitnehmenden wären verheerend. Denn die Kombination aus Personenfreizügigkeit (Recht sich niederzulassen und zu arbeiten) und Lohnschutz gibt uns wichtige Instrumente, um die Löhne und Arbeitsbedingungen zu kontrollieren und die Ausbeutung von Arbeitnehmenden mit und ohne Schweizer Pass zu bekämpfen. Die Lohnkontrollen würden mit der Initiative deutlich erschwert.

Die Kontrollen der Löhne und Arbeitsbedingungen sind bitter nötig: Jedes Jahr werden bei den Kontrollen zahlreiche Verstösse festgestellt. Diese Kontrollen will die SVP abschaffen, denn die Flankierenden Massnahmen sind im Gesetz mit der Personenfreizügigkeit verbunden. Dumping-Unternehmen müssten kaum mehr Strafen fürchten.

Verstoss gegen Lohnbestimmungen:
- Schweizer Arbeitgeber: 27 %
- Entsendeunternehmen aus der EU: 23 %
- Kontrollen durch Paritätische Kommissionen im GAV-Bereich, 2023

Unser Engagement: gegen Lohndumping und für gleiche Rechte

Bei rund einem Viertel der Betriebe stellen die Kontrollen Verstösse gegen Lohnbestimmungen fest, bei Schweizer Firmen ist der Anteil sogar leicht höher. Bei über einem Drittel der Schweizer Arbeitgeber fanden die Kontrolleur:innen zudem Verstösse gegen geltende Arbeitsbedingungen. Wenn diese Kontrollen wegfallen, dann sind in der Schweiz die Löhne, der 13. Monatslohn, die Zulagen, die Einhaltung der Arbeitszeiten usw. für über eine Million Arbeitnehmende, die einem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen, nicht mehr gesichert.

Kurz: Mit dem Scheinargument der «Nachhaltigkeit» betreibt die SVP einmal mehr eine fremdenfeindliche Kampagne – mit dem Ziel, die Löhne aller Arbeitnehmenden in der Schweiz zu drücken.