Die Gerichtsfälle in der Causa Uber häufen sich, und die Urteile sprechen eine klare Sprache: Die Fahrer/innen sind Angestellte und haben Anrecht auf Lohn, Auslageersatz, Ferien und Sozialversicherungsbeiträge. Über 500 Millionen Franken schuldet der Uber-Konzern seinen Fahrer/innen nach Berechnungen der Unia bereits, weil er nichts davon bezahlt. Auch den Sozialversicherungen dürften wegen der Weigerung Ubers, seinen Arbeitgeberpflichten nachzukommen, bisher über 100 Millionen Franken entgangen sein.
Nun hat Uber für alle seine Arbeitnehmenden in der Schweiz die Vertragsbedingungen angepasst. Die Änderungen liegen der Gewerkschaft Unia vor. An der rechtlichen Einschätzung ändern diese nichts; das Geschäftsmodell und die Arbeitsorganisation bleiben im Wesentlichen gleich. Einzige namhafte Verbesserung aus Sicht der Arbeitnehmenden ist, dass neu der Gerichtsstand in der Schweiz explizit vorgesehen ist.
Seit 2013 bietet Uber in der Schweiz seine Taxidienstleistungen an. Seit dann versuchen sich Fahrer/innen auf Druck des Konzerns als Selbständigerwerbende anzumelden. Die Suva entscheidet als zuständige Behörde in allen Fällen gleich, und dies mit guter Begründung: Alle Uber-Fahrer/innen sind unselbständig und vom Arbeitgeber Uber zu versichern. Statt dies zu akzeptieren, engagiert Uber die teuersten Anwälte und führt jahrelange Gerichtsverfahren – während Fahrer/innen und Sozialversicherungen auf ihr Geld warten. Mit der aktuellen Anpassung der Vertragsbedingungen will Uber das Spiel von vorne beginnen und wieder auf Jahre hinaus rechtskräftige und für die Zukunft geltende Entscheide verhindern.
Die Behörden müssen das Katz-und-Maus-Spiel von Uber endlich beenden. Der Bund muss die Glaubwürdigkeit der staatlichen Behörden wiederherstellen und einen Plan vorlegen, wie er die Einhaltung der Gesetze durchsetzen will. Er muss dringend einen runden Tisch der Sozialpartner zur Lösungsfindung einberufen. Eventuell sind auch gesetzliche Anpassungen nötig. Eine Möglichkeit, solche unkooperativen Plattformen in den Griff zu bekommen, könnte z.B. eine Unselbständigkeitsvermutung bei den Sozialversicherungen sein. Dann müsste ein Konzern vor Gericht beweisen, dass er nicht Arbeitgeber ist, und bis dahin Lohn, Sozialversicherungsbeiträge und Auslageersatz zahlen.
Auch die Kantone sind in der Pflicht: Sie müssen dafür sorgen, dass Uber sich als Arbeitgeber an das Arbeitsgesetz hält und die systematische Schwarzarbeit, auf der das Uber-Modell beruht, beenden.
Igor*, Uber-Fahrer und Unia-Mitglied, sagt: «Es kann doch nicht sein, dass alle wissen, dass wir Angestellte sind, aber niemand setzt das durch. Mit den neuen Verträgen hat sich bei uns rein gar nichts geändert. Wir arbeiten weiterhin für 10 Franken Stundenlohn als Chauffeure.»