Nach Gerichtsurteil: Uber Eats muss Gesetze und GAV einhalten, Behörden sind in der Pflicht
Das Geschäftsmodell von Uber Eats beruht auf der Ausbeutung scheinselbständiger Kurier/innen, die ohne Unfallversicherung, ohne Sozialversicherungen und zu Dumping-Löhnen auf die Strasse geschickt werden. Damit muss jetzt Schluss sein! Das Urteil des Genfer Verwaltungsgerichts bestätigt, dass Uber Eats Personalverleih betreibt. Daraus folgt, dass die Firma ihre Kurier/innen anstellen und versichern muss (Altersvorsorge, Unfallversicherung, Krankentaggeldversicherung) und sich an die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes und des GAV Personalverleih bzw. L-GAV des Gastgewerbes halten muss (inkl. Mindestlöhne).
Kantone müssen Gesetze durchsetzen
Personalverleih ist in der Schweiz bewilligungspflichtig; zuständig für die Bewilligung sind die Kantone. Ohne Bewilligung ist die Tätigkeit von Uber Eats illegal. Das Urteil des Genfer Verwaltungsgerichts stützt sich auf Bundesrecht und hat deshalb Signalwirkung auch für den Rest der Schweiz. Die Kantone, in denen der Kurierdienst aktiv ist (BE, BS, FR, GE, NE, SG, VD, ZH), müssen endlich dafür sorgen, dass Uber Eats sich an die entsprechenden Vorgaben hält und ansonsten die Tätigkeit der Firma unterbinden.
Politik muss von Uber Eats Sicherheiten einfordern
Die Politik ist auch in der Pflicht, von Uber Eats Sicherheiten einzufordern, damit die ausstehenden Löhne und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Selbst wenn Uber Eats das Urteil ans Bundesgericht weiterzieht, wird der Moment kommen, in dem das Unternehmen viele Millionen Franken an die Kurier/innen und Sozialversicherungen bezahlen muss. Es muss verhindert werden, dass Uber Eats sich dann aus der Schweiz zurückzieht und mit dem geschuldeten Geld aus dem Staub macht, wie dies andere Firmen nach ähnlichen Gerichtsurteilen getan haben (z.B. der Limousinendienst Kapten in Genf).