Arbeiten in nicht-essentiellen Bereichen einstellen – Schutz in exponierten Branchen durchsetzen!
Der Bundesrat hat Verhaltensregeln und weitgehende Einschränkungen des Alltagslebens beschlossen, um die Ausbreitung des Covid-19 Virus zu verlangsamen. Ziel: Menschenleben retten und den Zusammenbruch des Gesundheitssystems verhindern. Diese Regeln gelten auch für die Arbeitswelt. Viele Unternehmen mussten bereits schliessen. Alle anderen müssen jetzt mit ausserordentlichen Massnahmen zum Schutze ihrer Beschäftigten ebenfalls ihren Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten.
Verweigerungshaltung auf Arbeitgeberseite – Vollzugsnotstand bei den Behörden
Die Unia wird von Anfragen besorgter, verzweifelter und empörter Arbeitnehmenden überschwemmt. Denn viel zu viele Arbeitgeber leisten den Anordnungen zum Gesundheitsschutz nicht Folge. In den meisten Bau-, Gewerbe- und Industriebetrieben sowie in etlichen Dienstleistungsbranchen wird praktisch unverändert weitergearbeitet. Einige Arbeitgeberverbände wollen die Krise sogar nutzen, um das Arbeitsgesetz auszuhebeln und eine Verlängerung der Arbeitszeit- und Öffnungszeiten durchzusetzen.
Hinzu kommt: Die meisten Arbeitskontrollorgane, namentlich die Arbeitsinspektorate der Kantone, haben ihre Kontrolltätigkeit eingestellt. Und der Bund schaut zu. Die Behörden scheint es nicht zu kümmern, ob ihre notwendigen Schutzmassnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden.
Arbeitnehmende in Not
Das bringt Hundertausende von Arbeitnehmenden in Not. Sie können nicht zu Hause bleiben, weil ihr Arbeitgeber die Schutzmassnahmen ignoriert. Denn das könnte sie den dringend notwendigen Lohn oder sogar ihre Anstellung kosten.
Aus Sicht des Gesundheitsschutzes ist diese Situation unhaltbar. Es bringt nichts, den Menschen «Social Distancing» zu predigen und ihre Kinder nach Hause zu verbannen, wenn man sie weiter dazu zwingt, Kopf an Kopf oder Hand in Hand zu arbeiten. Schutzmassnahmen, die nicht durchgesetzt werden, sind nutzlos.
Nur eine Minderheit verantwortungsvoller Arbeitgeber – etwa die Baumeisterverbände der Kantone VD, GE und TI und Uhrenproduzenten in der Romandie – haben nach Gesprächen mit den Sozialpartnern die richtige Konsequenz aus dieser Misere gezogen: Die Betriebe wurden weitgehend eingestellt, weil sich die Massnahmen nicht umsetzen lassen.
Arbeit in nicht-essentiellen Wirtschaftsbereichen einstellen
In der Pflicht stehen die Behörden: Schutzmassnahmen sind gut. Sie müssen aber auch kontrolliert, Missstände behoben oder andernfalls muss die Arbeit eingestellt werden. Dass die Behörden nicht einmal mehr den Vollzug ihrer Massnahmen kontrollieren, kommt einer Bankrotterklärung gleich.
Die Unia fordert darum: Der Bundesrat muss dafür sorgen, dass die Behörden die Arbeit in allen nicht-essentiellen Wirtschaftsbereichen einstellen, bis sie den Vollzug der Schutzmassnahmen sicherstellen können. Unternehmen sollen nachweisen müssen, dass sie die Schutzmassnahmen einhalten und die Tätigkeit im Rahmen der behördlichen Vorgaben weiterführen können.
Für die Arbeitnehmenden in gesellschaftlich essentiellen Tätigkeiten müssen derweil mit Hochdruck maximale Schutzvorkehrungen umgesetzt und zeitnah kontrolliert werden – sonst müssen sie auch eingestellt werden. Die Arbeitgeber müssen die Mitarbeitenden und ihre Vertretungen in die Planung dieser Massnahmen einbeziehen.
Löhne zahlen, soziale Sicherheit stärken, Krise bekämpfen
Niemand hat dieses Virus gerufen – es wäre unsinnig die Behörden für die damit verbundenen Probleme verantwortlich zu machen. Aber seine Folgen verlangen unsere volle Aufmerksamkeit und Solidarität.
Neben dem unmittelbaren Schutz der Gesundheit gehören dazu ebenso dringliche Massnahmen gegen die drohende soziale Krie. Auch hier braucht es eine klare Ansage der Regierung. Die Unia verlangt von Bund und Kantonen:
- die Garantie sämtlicher Lohnausfälle für alle Arbeitnehmenden, die im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise entstehen;
- die Anpassung des sozialen Sicherheitsnetzes an die Notlage – namentlich die Verlängerung des Anspruchs auf Arbeitslosenunterstützung für die Dauer der Krise bzw. um 200 Tage;
- ein Stützungsprogramm für notleidende Betriebe und Branchen sowie ein Krisenpaket zur Wiederbelebung der Wirtschaft in der bevorstehenden Krise.