Covid-19-Pandemie: Gesundheitsschutz und Lohnfortzahlungen - jetzt die Massnahmen umsetzen!
Die Verhinderung der Ausbreitung von Corona ist eine gemeinsame Herausforderung. Das BAG hat dazu eine Reihe von Verhaltensempfehlungen erlassen und eindringlich aufgefordert, diese einzuhalten. Nebst den allgemeinen Verhaltensregeln – Hände waschen, ins Taschentuch niessen, bei Krankheit zu Hause bleiben, nicht Händeschütteln und Abstand zu anderen Menschen halten – hat das BAG ein spezielles Merkblatt mit Massnahmen für Arbeitgeber publiziert.
Unternehmen müssen Arbeit einstellen, bis die Schutzmassnahmen umgesetzt werden können
Diese betrieblichen Massnahmen müssen selbstverständlich umgesetzt werden. Das ist jedoch vielerorts nicht der Fall. Die Arbeitenden sitzen in den kleinen Pausenraum eng zusammen, sie reisen im bis auf den letzten Platz gefüllten Firmenbus an, besammeln sich in grosser Zahl in zum Teil engen Magazinen oder arbeiten Hand in Hand in der Produktionskette. Damit werden die Bemühungen zur Eindämmung des Corona-Virus unterlaufen. Das löst bei den betroffenen Arbeitnemenden verständlicherweise Verunsicherung aus.
Die Unia fordert darum, dass nicht in Homeoffice bewältigbare Arbeit in solchen Fällen – bei voller Lohnfortzahlung - eingestellt wird. Viele Unternehmen schrecken davor zurück, weil die bundesrätlichen Versprechungen, die anfallenden Lohnkosten in dieser Zeit zu decken, bisher vage und bloss allgemein geblieben sind.
Genug geredet: Das Seco muss jetzt schleunigst Nägel mit Köpfen machen
Die Unia fordert darum das Seco ultimativ auf, seine Verantwortung wahrzunehmen. Es muss zusammen mit den Kantonen sicherstellen, dass dort, wo die BAG-Massnahmen nicht umgesetzt werden können, die Arbeit sofort eingestellt wird. Gleichzeitig muss das Seco sofort darlegen, wie die Unternehmen sämtliche dabei entstehenden Lohnausfälle über die Kurzarbeitsentschädigung anmelden bzw. abrechnen können. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Unternehmen den geforderten Beitrag zur Eindämmung des Covid-19-Virus leisten und die dabei entstehenden Kosten nicht auf die Arbeitnehmenden abwälzen oder sie einfach entlassen.
Schutz gilt auch für Arbeitnehmende in essentiellen Wirtschaftsbereichen
In den Unia-Sekretariaten der ganzen Schweiz melden sich immer mehr Verkaufsangestellte, welche eine mangelnde Umsetzung der BAG-Sicherheitsvorgaben an ihren Arbeitsstätten kritisieren. Auch die Arbeitgeber dieser – und anderer für das Funktionieren des Alltagslebens essentieller Branchen – dürfen sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Sie müssen alles tun, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, die Gesundheit ihrer Angestellten zu schützen und soziale Härten zu vermeiden. Arbeitnehmende aus Risikogruppen und mit unauffschiebbaren Betreuungspflichten sind selbstverständlich von ihrer Arbeitspflicht zu befreien – und zwar ohne Lohneinbussen.
Die Unternehmen können mit der Einrichtung von besonderen Kinderbetreuungsangeboten für Mitarbeitende selber einen Beitrag zur Bewältigung der Notsituation leisten.
Für alle weiterhin tätigen Arbeitnehmenden sind maximale Schutzmassnahmen einzführen. Wir fordern die Arbeitgeber des Detailhandels und anderer betroffener Branchen jetzt ultimativ auf, die Beschäftigten und ihre Vertretungen in die Planung dieser Schutzmassnahmen miteinzubeziehen. Sie wissen am besten, welche Gesundheitsschutz Massnahmen sich sinnvoll in die Arbeitsprozesse einbeziehen lassen.