Corona-Krise: Löhne müssen gesichert werden

Nachdem der Bundesrat zur Eindämmung der Covid-19-Krise am Freitag die sofortige Schliessung der Schulen beschlossen hat, versuchen nun zahlreiche Unternehmen die damit einhergehenden Kosten auf die Arbeitnehmenden abzuwälzen. Die Unia hält fest: Die Rechte der Arbeitnehmenden sind unbedingt zu wahren. Kündigungen, Lohnkürzungen oder Zwangsferien sind unzulässig. In der aktuellen Krisenlage vergrössern sie zudem die Verunsicherung, schaffen soziale Härten und unterlaufen die Bemühungen der Behörden zur Eindämmung der Pandemie. Der Bundesrat ist gefordert, dem illegalen Treiben sofort ein Ende zu setzen und Massnahmen für die Sicherung der Löhne der betroffenen Eltern zu beschliessen.

Die Unia-Sekretariate werden zurzeit mit Anfragen von besorgten Arbeitnehmenden zu den Folgen der Covid-19-Notstandsmassnahmen überschwemmt: Eine Bäckereiangestellte im Stundenlohn sorgt sich um ihr Einkommen, wenn sie keine Betreuung für ihr Kind organisieren kann. Ein Angestellter bei Manor fragt, wie sich die beantragte Kurzarbeit auf seinen Lohn auswirkt. Ein Transportunternehmen droht seinen Schulbusfahrern mit Lohnkürzungen, wenn der Betrieb aufgrund der Schulschliessung eingestellt werden muss. Mitarbeitende einer Catering-Unternehmen werden vom Chef zum Lohnverzicht aufgefordert.

Lohnfortzahlung ist geschuldet

Dabei ist die rechtliche Ausgangslage klar: Wenn Eltern aufgrund einer behördlichen Massnahme ihre Arbeitsleistung nicht erbringen können, ist der Lohn nach Art. 324a OR trotzdem geschuldet. Und wenn das Kind nicht in die Schule oder die Krippe gehen kann, obwohl es nicht krank ist, erfüllt das Elternteil seine gesetzliche Pflicht, wenn es sich um das Kind kümmert und der Arbeit fernbleibt (Art. 276 ZGB).

Bundesrat gefordert

Ihre Verantwortung wahrnehmen müssen nicht nur die Arbeitgeber. Auch der Bundesrat ist gefordert. Wenn Betriebe auf Grund behördlicher Massnahmen oder in Folge eines wirtschaftlichen Einbruchs ihre Tätigkeit reduzieren oder gar einstellen müssen, muss die öffentliche Hand für die Dauer der Krise die Fortzahlung der vollen Löhne sicherstellen. Um Sicherungslücken zu schliessen, muss das bestehende Instrument der Kurzarbeitsentschädigung unbürokratisch ausgebaut werden:

  • Vollständiger Lohnersatz, d.h. Ausgleich der heute bestehenden Lohnlücke bei Kurzarbeit.
  • Ausweitung der Kurzarbeit auf alle Arbeitnehmenden, auch auf prekär Beschäftigte (Temporärbeschäftigte, Stundenlöhner/innen etc.).
  • Lohnersatz bei Abwesenheit wegen längerdauernder Betreuungspflichten.
  • Streichung bzw. Ausgleich der Karenztage, damit die Unternehmen die Kurzarbeit bei Bedarf auch tatsächlich beantragen.
  • Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung bis zum Ende der Krise.

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