Gesetzliche Mindestlöhne

In der Schweiz gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn auf Bundesebene. Jedoch können Kantone und Gemeinden selbst Mindestlöhne vorschreiben. Das haben bereits einige getan.

In den Kantonen Neuenburg, Jura, Genf, Tessin und Basel-Stadt gelten kantonale Mindestlöhne. Sie wurden jeweils nach der Annahme einer kantonalen Volksinitiative eingeführt. Auch die Städte Zürich und Winterthur sagten bereits ja zu ähnlichen Initiativen, die Einführung verzögert sich jedoch aufgrund von Einsprachen von Arbeitgeberverbänden. Weitere Mindestlohn-Initiativen sind in den Kantonen Solothurn, Basel-Landschaft, Freiburg, Waadt und Wallis sowie in den Städten Luzern, Bern, Biel und Schaffhausen unterwegs. In weiteren Kantonen und Städten laufen entsprechende Diskussionen.

Grafik: Schweizerkarte, auf der die existierenden Mindestlöhne eingetragen sind

Kantonale Mindestlöhne (Stand: Februar 2024)

Einführung: 2021

Betrag:

CHF 21.70/Std.
CHF 3949/Monat (42 Std.)

Nächste Anpassung: 1.1.2025

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Einführung: 2020

Betrag:

CHF 24.32/Std
CHF 4426.–/Monat (42 Std.)

Nächste Anpassung: 1.1.2025

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Einführung: 2018

Betrag:

CHF 20.60/Std.
CHF 3749.–/Monat (42 Std.)

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Einführung: 2017

Betrag:

CHF 21.09/Std.
CHF 3838.–/Monat (42 Std.)

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Einführung: 2021

Betrag:

CHF 19.50–20.00/Std.
CHF 3549.–/Monat (42 Std.)

Nächste Anpassung: 1.1.2025

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Einführung: 2023*

Betrag:

CHF 23.00/Std.
CHF 4186.-/Monat (42 Std.)

*Wegen Rekursen des Gewerbeverbandes verzögert sich die Einführung des Mindestlohns in Winterthur und Zürich. Dabei hat das Bundesgericht die Frage, ob Mindestlöhne zur Armutsbekämpfung zulässig sind, bereits geklärt.

Einführung: 2023*

Betrag:

CHF 23.90/Std.
CHF 4349.- /Monat (42 Std.)

*Wegen Rekursen des Gewerbeverbandes verzögert sich die Einführung des Mindestlohns in Winterthur und Zürich. Dabei hat das Bundesgericht die Frage, ob Mindestlöhne zur Armutsbekämpfung zulässig sind, bereits geklärt.

Angriff auf die kantonalen Mindestlöhne

In der Wintersession 2022 hat nach dem Ständerat auch der Nationalrat eine Motion von Ständerat Erich Ettlin (Die Mitte) äusserst knapp angenommen. Sein Vorstoss will, dass die Löhne in allgemeinverbindlichen GAV Vorrang haben vor den kantonalen Mindestlöhnen.

Die Folge wären erstens tiefere Löhne. In Genf beispielsweise würde eine Coiffeuse monatlich bis zu 1000 Franken weniger verdienen, in Neuenburg bis zu 400 Franken. Zweitens wäre dies eine Einladung für Dumping-Verträge, welche Arbeitgeberverbände mit willfährigen Arbeitnehmerverbänden vereinbaren könnten.

Mit tieferen Löhnen müssten Arbeitnehmende in den Kantonen Genf und Neuenburg rechnen, und zwar in den folgen Branchen:

  • GAV für das schweizerische Coiffeurgewerbe
  • Landes-GAV des Gastgewerbes
  • GAV Tankstellenshops
  • GAV Personalverleih
  • LGAV für das Metallgewerbe
  • GAV Reinigung von Textilien in der Romandie
  • GAV des Reinigungssektors für die Westschweiz
  • GAV des Ausbaugewerbes der Westschweiz

Der Ball liegt nun beim Bundesrat, der einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung dieser Motion ausarbeiten muss. Bisher hat sich der Bundesrat gegen die Motion Ettlin ausgesprochen. Wenn das Parlament den Entwurf annimmt, kann das Gesetz mit einem Referendum bekämpft werden. Bis dahin – gelten die kantonalen und kommunalen Mindestlöhne weiterhin.

Ein unwürdiger Versuch, die Löhne zu senken

Die Motion will die Löhne derjenigen senken, die bereits jetzt wenig zum Leben haben. Zudem stellt sie den Volkswillen (der Stimmbevölkerung in den Kantonen mit einem Mindestlohn) in Frage und will den Kantonen sozialpolitische Kompetenzen entziehen.

Insbesondere untergräbt der Vorstoss das eigentliche Ziel der Gesamtarbeitsverträge: nämlich die Arbeitsbedingungen zu verbessern und nicht zu verschlechtern.

Wir werden diesen Angriff zusammen mit den betroffenen Arbeitnehmenden bekämpfen und uns weiter für Löhne einsetzen, die ein Leben in Würde ermöglichen.