Gesetzliche Mindestlöhne

In der Schweiz gibt es keinen landesweiten gesetzlichen Mindestlohn. Jedoch können Kantone und Gemeinden selbst Mindestlöhne vorschreiben. Das haben bereits einige getan.

In den Kantonen Neuenburg, Jura, Genf, Tessin und Basel-Stadt gelten kantonale Mindestlöhne. Sie wurden jeweils nach der Annahme einer kantonalen Volksinitiative eingeführt. Auch die Städte Zürich und Winterthur sagten bereits ja zu ähnlichen Initiativen, die Einführung verzögert sich jedoch aufgrund von Einsprachen von Arbeitgeberverbänden.

Weitere Mindestlohn-Initiativen wurden auch in den Kantonen Solothurn, Basel-Landschaft, Freiburg, Waadt, Wallis und erneut im Tessin eingereicht sowie in den Städten Bern, Biel und Schaffhausen. In der Stadt Luzern wurde der Mindestlohn bereits angenommen. In weiteren Kantonen und Städten laufen entsprechende Diskussionen.

Grafik: Schweizerkarte, auf der die existierenden Mindestlöhne eingetragen sind

Gesetzliche Mindestlöhne (Stand: Januar 2025)

Einführung: 2021

Betrag
(ab 1.1.2025)

CHF 22.00 /Std.
CHF 4004.–/Monat (42 Std.)

Nächste Anpassung: 1.1.2026

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Einführung: 2020

Betrag:
(ab  1.1.2025)

CHF 24.48/Std
CHF 4455.–/Monat (42 Std.)

Nächste Anpassung: 1.1.2026

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Einführung: 2018

Betrag:
(ab 1.1.2025)

CHF 21.40/Std.
CHF 3895.–/Monat (42 Std.)

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Einführung: 2017

Betrag:
(ab 1.1.2025)

CHF 21.31/Std.
CHF 3878.–/Monat (42 Std.)

Nächste Anpassung: 1.1.2026

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Einführung: 2021

Betrag:
(ab 1.1.2026)

CHF 20.00-20.50/Std.
CHF 3640.–/Monat (42 Std.)

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Einführung: 2023*

Betrag:

CHF 23.00/Std.
CHF 4186.-/Monat (42 Std.)

*Wegen Rekursen des Gewerbeverbandes verzögert sich die Einführung des Mindestlohns in Winterthur und Zürich.

Einführung: 2023*

Betrag:

CHF 23.90/Std.
CHF 4349.- /Monat (42 Std.)

*Wegen Rekursen des Gewerbeverbandes verzögert sich die Einführung des Mindestlohns in Winterthur und Zürich.

Angriff auf die kantonalen Mindestlöhne

Die kantonalen Mindestlöhne sind immer wieder Angriffen von Arbeitgebern und bürgerlichen Politikern ausgesetzt. Die Motion Ettlin ist der neuste Versuch die gesetzlichen Mindestlöhnen zu kippen, um Armutslöhne zahlen zu können.

Die Motion von Ständerat Erich Ettlin (Die Mitte) will, dass die Löhne in allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (GAV mit AVE) in jedem Fall Vorrang haben vor den kantonalen Mindestlöhnen – auch wenn die GAV-Löhne niedriger sind als die geltenden kantonalen Mindestlöhne.

Die Folge wären erstens tiefere Löhne. In Genf beispielsweise würde eine Coiffeuse monatlich bis zu 1000 Franken weniger verdienen, in Neuenburg bis zu 300 Franken. Zweitens wäre dies eine Einladung für Dumping-Verträge, welche Arbeitgeberverbände mit Pseudo-Arbeitnehmerverbänden vereinbaren könnten.

Mit tieferen Löhnen müssten Arbeitnehmende in den Kantonen Genf und Neuenburg rechnen, und zwar in den folgen Branchen:

  • GAV für das schweizerische Coiffeurgewerbe
  • Landes-GAV des Gastgewerbes
  • GAV Tankstellenshops
  • GAV Personalverleih
  • Landes-GAV für das Metallgewerbe
  • GAV Reinigung von Textilien in der Romandie
  • GAV des Reinigungssektors für die Westschweiz
  • GAV des Ausbaugewerbes der Westschweiz

Der Bundesrat, der sich – ebenso wie die Kantone – gegen die Motion Ettlin ausgesprochen hatte, musste einen Gesetzesentwurf ausarbeiten. Dieser liegt nun vor und wird im Frühling 2025 im Parlament beraten. Sollte das Parlament den Entwurf annehmen, kann das Gesetz mit einem Referendum bekämpft werden. Bis dahin gelten die kantonalen und kommunalen Mindestlöhne weiterhin.

Ein unwürdiger Versuch, die Löhne zu senken

Die Motion Ettlin will die Löhne der Personen senken, die bereits jetzt wenig zum Leben haben. Zudem stellt sie den Volkswillen (der Stimmbevölkerung in den Kantonen mit einem Mindestlohn) in Frage und will den Kantonen sozialpolitische Kompetenzen entziehen.

Insbesondere untergräbt der Vorstoss aber das eigentliche Ziel der Gesamtarbeitsverträge: nämlich die Arbeitsbedingungen zu verbessern und nicht zu verschlechtern!

Wir werden diesen Angriff zusammen mit den betroffenen Arbeitnehmenden bekämpfen und uns weiter für Löhne einsetzen, die ein Leben in Würde ermöglichen.