Stopp sexuelle Belästigung – Unia publiziert Broschüre in zehn Sprachen

Ca. 50 Frauen stehen hinter einem Transparent auf dem in drei Sprachen «Stopp Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz» steht. Sie halten violette und rote Fahnen sowie pinke Schilder mit weiteren Botschaften.
Die Frauen fordern gemeinsam mit der Unia «Stopp sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz».
Zum 8. März veröffentlicht die Unia eine neue Informationsbroschüre «Stopp sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz» in zehn Sprachen. Denn die Hälfte aller Arbeitnehmenden und fast zwei von drei Frauen erfahren sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.

Sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt am Arbeitsplatz ist nach wie vor ein weitverbreitetes Problem. Besonders migrantische, jugendliche oder behinderte Frauen sowie LGBTQ+-Menschen sind häufiger betroffen und melden Vorfälle tendenziell weniger.

Unia publiziert Info-Broschüre in zehn Sprachen

Die Informationsbroschüre der Unia richtet sich an Betroffene, Zeug:innen und Fachpersonen, welche Betroffene beraten. Klar und verständlich vermittelt sie Definitionen von sexueller Belästigung, bietet einen Überblick über die rechtliche Situation und zeigt Handlungsmöglichkeiten auf. Die Broschüre ist als Print- oder digitale Version gratis in folgenden Sprachen erhältlich:

  • Albanisch
  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch
  • Italienisch
  • Polnisch
  • Portugiesisch
  • Serbokroatisch
  • Spanisch
  • Türkisch

Gewerkschaftliche Unterstützung für Betroffene notwendig

Obwohl das Gesetz die Arbeitgeber zur Fürsorge verpflichtet und jede Arbeitnehmerin ein Recht auf einen belästigungsfreien Arbeitsplatz hat, ignorieren Arbeitgeber diese Pflicht immer noch.

Der jüngste Fall in Genf, in dem eine Arbeitnehmerin mit Hilfe der Unia gegen die Fastfood-Kette Five Guys geklagt hatte, zeigte, dass Arbeitgeber trotz gewerkschaftlicher Intervention nicht reagieren. Obwohl das Gericht den Arbeitgeber rügte, will der Arbeitgeber den Gerichtsentscheid weiterziehen.
 

Die Unia fordert:

  • Stärkung des Gesetzes: Wie bei Lohnungleichheit muss die Beweislasterleichterung im Gleichstellungsgesetz (GlG) auch bei sexueller Belästigung greifen.
  • Klare Regeln, Sanktionen und Prozesse gegen sexuelle Belästigung in den Betrieben.
  • Neutrale Anlaufstellen: Jede Firma braucht unabhängige externe Anlaufstellen für Betroffene.
  • Schulungen und Kontrollen: Regelmässige Sensibilisierung aller Arbeitnehmenden und Führungskräfte, sowie Kontrollen durch Arbeitsinspektorate.