Teuerungsausgleich: Mindestlöhne im Gastgewerbe steigen auch 2024

Die Mindestlöhne im Gastgewerbe werden auch dieses Jahr an die Teuerung angepasst

Die Mindestlöhne im Gastgewerbe werden auch 2024 steigen. Die Unia hat mit den anderen Vertragspartnern des Landes-Gesamtarbeitsvertrags des Gastgewerbes (L-GAV) einen Teuerungsausgleich auf den Mindestlöhnen ausgehandelt. Zusätzlich steigen die Löhne real um 5 Franken pro Monat auf jeder Mindestlohnstufe.

Die Teuerung wird per 1. Januar 2024 auf allen Mindestlonstufen ausgeglichen und auf jeder Stufe steigen die monatlichen Mindestlöhne zusätzlich real um 5 Franken.

Das sind die neuen Mindestlöhne

Die Frankenbeträge der Mindestlöhne ab 1. Januar 2024 werden im September aufgrund der Prognose für die Jahresteuerung festgelegt.

Lohnstufe

2023

2024

Kat. Ia (Mitarbeitende ohne Berufslehre)

3'582.-

Teuerungsausgleich plus CHF 5.-

Kat. Ib (Mitarbeitende ohne Berufslehre, mit Progresso-Attest)

3'803.-

 

Teuerungsausgleich plus CHF 5.-

Kat. II (Mitarbeitende mit eidg. Berufsattest o.ä.)

3'927.-

 

Teuerungsausgleich plus CHF 5.-

Kat. IIIa (Mitarbeitende mit eidg. Fähigkeitszeugnis o.ä.)

4'369.-

 

Teuerungsausgleich plus CHF 5.-

Kat. IIIb (Mitarbeitende mit eidg. Fähigkeitszeugnis und Weiterbildung)

4'473.-

 

Teuerungsausgleich plus CHF 5.-

Kat. IV (Mitarbeitende mit einer Berufsprüfung)

5'108.-

 

Teuerungsausgleich plus CHF 5.-

Praktikanten und Praktikantinnen

2'303.-

 

Teuerungsausgleich plus CHF 5.-

Unia fordert Erhöhung der Effektivlöhne in den Betrieben

Leider haben sich die Effektivlöhne (Löhne oberhalb der Mindestlöhne) im Gastgewerbe in den letzten Jahren nicht gut entwickelt. Dies führt dazu, dass viele Beschäftigte in andere Branchen abwandern, wo die Löhne besser und die Arbeitszeiten weniger anstrengend sind. Die Unia fordert von den Betrieben im Gastgewerbe, dass sie auf die Effektivlöhne dieses Jahr einen Teuerungsausgleich im gleichen Umfang bezahlen wie auf den Mindestlöhnen in den letzten zwei Jahren, d.h. mindestens 6 Prozent.

L-GAV soll bis Ende 2024 gelten

Gleichzeitig mit der Lohnverhandlung haben sich die Vertragspartner darauf geeinigt, beim Bundesrat die Verlängerung der Allgemeinverbindlicherklärung des Landes-Gesamtarbeitsvertrags bis Ende 2024 zu beantragen. Damit würde der L-GAV weiterhin verbindlich für alle Beschäftigten im Gastgewerbe und der Hotellerie gelten.