Ladenöffnungszeiten: Nationalrat gegen das Verkaufspersonal
Indem der Nationalrat den Geschäften Mindestöffnungszeiten werktags von 6 bis 20 Uhr und samstags von 6 bis 18 Uhr aufzwingt, missachtet der er den Willen der Bevölkerung. Diese hat sich in kantonalen Abstimmungen grossmehrheitlich gegen eine Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten ausgesprochen.
Auf dem Buckel des Personals
Für die Angestellten bedeutet das neue Gesetz eine inakzeptable Verschlechterung der Arbeitsbedingungen. Ohne allgemeinverbindlichen und im Gesetz verankerten Gesamtarbeitsvertrag werden die Arbeitszeiten im Detailhandel immer länger und weiter flexibilisiert. Und das in einer Branche, wo die Löhne und Arbeitszeiten schon heute nicht sehr attraktiv sind.
Einseitiges Gesetz für die Stärksten
Die Liberalisierung ist auch weder ein Mittel gegen den Einkaufstourismus noch schafft sie neue Arbeitsplätze. Profiteure sind einzig die Grossverteiler. Nur sie verfügen über genügend Ressourcen, um die verlängerten Ladenöffnungszeiten abzudecken. Die kleinen und mittelgrossen Geschäfte haben das Nachsehen.
Ständerat in der Pflicht
Die Unia appelliert nun an den Ständerat, der das Gesetz verworfen hatte, bei seiner Haltung zu bleiben und die Souveränität der Kantone anzuerkennen. Sollte die kleine Kammer ihre Position in der kommenden Session ändern, wird die Unia das Referendum ergreifen.