Verkaufspersonal gegen Ladenöffnungsgesetz
Der Nationalrat diskutiert in der Frühlingssession den Entwurf eines Ladenöffnungsgesetzes. Es ist das erste Gesetz, welches das gesamte Verkaufspersonal betrifft. Es will, dass in der ganzen Schweiz die Läden mindestens von 6 bis 20 Uhr werktags und am Samstag von 6 bis 18 oder gar 19 Uhr offen sein können.
Längere Öffnungszeiten: Verkaufspersonal sagt klar Nein
Eine Umfrage der Unia im Detailhandel zeigt: Das Verkaufspersonal lehnt längere Ladenöffnungszeiten klar ab. 96 Prozent der 2510 Personen, die bei der Umfrage mitmachten, sagen Nein zum neuen Gesetz. 95 Prozent meinen, sie wollten am Abend nicht noch länger arbeiten.
Ablehnung hat berechtigte Gründe
Lange Öffnungszeiten führen zu (noch) längeren Arbeitstagen bzw. zu stark aufgesplitteten Arbeitszeiten (überlange Pausen, Arbeit auf Abruf usw.). Die Verkaufsangestellten sind gegen diese Flexibilisierung schlecht geschützt. Nur die Hälfte untersteht einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Und auch die existierenden GAV schützen kaum vor überlangen Arbeitstagen. Denn das Arbeitsgesetz lässt bis zu 12.5 Stunden innerhalb einer Zeitspanne von 14 Stunden zu. Längere Öffnungszeiten aber machen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Freizeit noch schwieriger.
Unia ergreift notfalls Referendum
Der Ständerat hat das geplante Gesetz abgelehnt, weil es das Recht der Kantone beschneidet, die Ladenöffnungszeiten selber zu bestimmen (im Rahmen des Arbeitsgesetzes.) Die Unia fordert auch den Nationalrat auf, die Anliegen der betroffenen Arbeitnehmenden und der Kantone zu respektieren. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, wird die Unia das Referendum ergreifen.