2024 ist für die Zukunft der Altersvorsorge in der Schweiz ein Schlüsseljahr. Gleich drei Vorlagen liegen auf dem Tisch: Unsere AHV x 13-Initiative, die BVG 21-Revision der bürgerlichen Parlamentsmehrheit und die Renteninitiative der Jungfreisinnigen. Jetzt geht es darum, unsere solidarische AHV zu stärken, den Sozialabbau in der Altersvorsorge auszubremsen und weitere Rentenverschlechterungen zu verhindern.
Vor 75 Jahren haben unsere Grosseltern und Urgrosseltern etwas Grosses geschaffen: die AHV – unser wichtigstes Sozialwerk. Zusammen mit dem BVG soll die AHV-Rente uns im Alter eine finanzielle Grundsicherung geben, auch wenn wir keine grossen Vermögen anhäufen konnten. Wie die Bundesverfassung – Art. 113 – festhält, muss diese Grundrente ausreichen, um «die gewohnte Lebensweise in angemessener Weise» fortzuführen. Diesen Verfassungsauftrag müssen wir endlich umsetzen und nicht weiter ignorieren, wie die Bürgerlichen es wollen.
Das in der Bundesverfassung formulierte Ziel einer existenzsichernden AHV ist noch lange nicht erreicht. Heute ist die Kaufkraft der Renten wegen der Teuerung im Sinkflug. Was übrig bleibt, zerschlägt der Hammer der Krankenkassenprämien, die im kommenden Jahr um 8,7 Prozent ansteigen. Vielen Rentner:innen bleibt schon heute kaum mehr etwas übrig zum Leben. Das gilt besonders für Frauen. Weil sie heute einen Drittel weniger verdienen als die Männer, ist ihre Rente oft katastrophal tief. Die Mehrheit der Frauen muss aktuell mit einer Monatsrente weit unter 3'000 Franken auskommen. Bis Ende 2024 wird allen Rentner:innen wegen der Teuerung real eine ganze Monatsrente fehlen. Das ist unerträglich! Jetzt braucht es eine 13. AHV-Rente, die dafür sorgt, dass das Loch im Portemonnaie der Pensionierten nicht noch grösser wird. Sie bringt sofort 8,3 Prozent höhere Renten. Die 13. AHV-Rente kann den Kaufkraft-Verlust ausgleichen und kommt deshalb genau zum richtigen Zeitpunkt!
Alle sprechen von der Zinswende. Dass es sie gibt, merken wir an den steigenden Mietpreisen. Auf eine Zinswende in der zweiten Säule warten wir bisher aber vergeblich. Weil der Bundesrat den Mindestzinssatz in den letzten Jahren tief hält, verliert das Alterskapital laufend an Wert. Denn anders als die AHV kennen die Pensionskassenrenten keinen Teuerungsausgleich. Und jetzt will BVG 21 auch noch den Umwandlungssatz von 6,8 auf 6 Prozent senken? Das geht in die komplett falsche Richtung. Vor einem Jahr haben die Apostel von AHV 21 den Frauen versprochen, dass nach der Erhöhung des Rentenalters auch ihre Renten steigen würden. Nichts davon löst BVG 21 ein! Statt die Situation von Frauen und Menschen mit tiefen Löhnen zu verbessern, führt die Revision vielfach zu tieferen Renten – obwohl mehr vom Lohn abgezogen werden soll. Mehr bezahlen für weniger Rente? Nicht mit uns!
Ganz auf Sozialabbau getrimmt ist die unsägliche Renteninitiative der Jungfreisinnigen. Sie fordert eine weitere Erhöhung des Rentenalters. Auf dem Tisch liegt ein typischer Zersetzungsversuch aus dem Dunstkreis von Grossbanken, Versicherungen und ihrer politischen Vertreter:innen, die sich seit der Einführung der AHV mit tiefschwarzen Prognosen zu den angeblichen Problemen der AHV überbieten – freilich ohne dass diese je eingetroffen wären. Das Ziel ihrer Unkenrufe war und ist es, unser wichtigstes und solidarischstes Sozialwerk zu schwächen. Eine Erhöhung des Rentenalters auf 67+ würde dazu führen, dass Arbeitnehmende bis zum Umfallen arbeiten müssten. Topverdienende dagegen könnten sich weiterhin eine Frühpensionierung leisten. Die Unia weist diese Klassenspaltung und Aushöhlung der AHV dezidiert zurück!
An die Urnen: einmal JA und zweimal NEIN. Stellen wir 2024 die Weichen, aber richtig!