Coop-Mitarbeitende bekommen Teuerungsausgleich und höhere Mindestlöhne
Die Sozialpartner Kaufmännischer Verband Schweiz, Unia, Syna/OCST und VdAC konnten in den vergangenen Lohnrunden mit Coop eine Einigung erzielen: Die Lohnsumme steigt um 2.2 Prozent. Gerade im Tieflohnbereich profitieren die Mitarbeitenden bei Coop von einem vollen Teuerungsausgleich. Der volle Teuerungsausgleich und die Anpassung der Mindest- und Referenzlöhne sind ein wichtiger Schritt, um die Kaufkraft der Angestellten zu erhalten. Das entlastet die Haushaltsbudgets und federt die Teuerung ab.
Ein wichtiger Meilenstein
Für die Sozialpartner ist das Resultat dieser Lohnrunde ein wichtiger Meilenstein, um die Löhne im Verkauf Schritt für Schritt aus dem Tieflohnbereich zu heben. «Mit der Anpassung der Mindest- und Referenzlöhne setzt Coop ein wichtiges Zeichen», erklärt Michel Lang, Leiter Sozialpartnerschaft beim Kaufmännischen Verband Schweiz. «Die Schwelle zur Tieflohngrenze ist fast überwunden. Damit haben wir ein für uns wichtiges Ziel in der Sozialpartnerschaft der letzten Jahre, dank unseres kontinuierlichen Einsatzes, beinahe erreicht.»
Anne Rubin und Leena Schmitter, Verhandlungsleiterinnen der Unia, zeigen sich erfreut, dass die langjährige Arbeit Früchte trägt: «Das Verhandlungsergebnis ist deutlich besser als in den letzten Jahren. Wir konnten den Nachholbedarf des letzten Jahres und zusätzlich die Teuerung dieses Jahres decken. Das ist für die Mitarbeitenden essentiell.», so Rubin und Schmitter ergänzt: «Die Mehrheit der Mitarbeitenden kommt in den Genuss einer generellen Lohnerhöhung, insbesondere die langjährigen, die in den letzten Lohnrunden leer ausgegangen sind. Das haben sie nicht nur verdient, sondern sich hart erarbeitet.»
Eine verdiente Lohnerhöhung
Migmar Dhakyel, Verhandlungsleiterin der Syna: «Mit dem diesjährigen Lohnergebnis sind wir zufrieden. Es war ein schwieriges Jahr, die Mitarbeiter:innen von Coop leiden enorm unter den weiter steigenden Lebenshaltungskosten. Sie haben auch dieses Jahr viel geleistet und diese Lohnerhöhung verdient. Es braucht weitere Schritte in diese Richtung.»
Markus Beer und Robert Zimmermann, Verhandlungsleiter des VdAC: «Wir sind zufrieden hier für die tiefen Löhne ein gutes Ergebnis erzielt und damit für diese Mitarbeiter:innen auch den Teuerungsausgleich erhalten zu haben. Unser Ziel bleibt es aber auch in Zukunft den anderen Lohnkategorien auch die verdienten Teuerungsausgleiche zukommen zu lassen, wofür wir uns weiter aktiv einsetzen werden.»
Die Sozialpartner sind sich einig: Nun gilt es, das gute Ergebnis zu nutzen für erfolgreiche GAV-Verhandlungen im übernächsten Jahr.
Das Resultat im Detail
Erhöhung der Mindest- und Referenzlöhne
Alle GAV unterstellten Mitarbeitenden mit einem Lohn von bis zu CHF 4800. –erhalten mindestens CHF 140. – mehr pro Monat. Bei einem Lohn von CHF 4800. – entspricht das einer dreiprozentigen Erhöhung des Lohns.
Der Coop-GAV garantiert ab 1.1.2024 folgende Mindest- und Referenzlöhne:
Mindestlohn | CHF 4'200.– (bisher CHF 4'100.–) |
Referenzlohn 2-jährge Ausbildung | CHF 4'300.– (bisher CHF 4'150.–) |
Referenzlohn 3-jährge Ausbildung | CHF 4'400.– (bisher CHF 4'200.–) |
Referenzlohn 4-jährge Ausbildung | CHF 4'600.– (bisher CHF 4'300.–) |
Für die Mitarbeitenden mit einem höheren Lohn stehen zudem ungefähr 1.5 Prozent für individuelle Lohnerhöhungen zur Verfügung.
Gemeinsame Medienmitteilung der Gewerkschaft Unia, des Kaufmännischen Verbands, der syna und des Vereins der Angestellten Coop