Mit der Covid-19-Pandemie ist der Bundesrat nicht nur gesundheitspolitisch, sondern auch arbeits-, sozial- und wirtschaftspolitisch gefordert. Die ausserordentliche Lage erfordert auch in diesen Bereichen ausserordentliche Massnahmen, die zudem auch kantonsübergreifend und gesamtschweizerisch koordiniert werden müssen.
Für die Unia als grösste Gewerkschaft der Schweiz steht dabei das Wohl der beinahe fünf Millionen Arbeitnehmenden und ihrer Angehörigen im Vordergrund. Besonders gefährdet sind prekär Beschäftigte und schlecht entlöhnte Angestellte in Dienstleistungsberufen. Die Krise und ihre Bewältigung darf nicht auf ihrem Buckel ausgetragen werden. Um sie zu schützen, muss die öffentliche Hand die richtigen Massnahmen ergreifen und die nötigen Mittel zu ihrer Finanzierung bereitstellen. Und zwar sofort.
Konkret fordert die Unia ein Bündel von Massnahmen, welches die Auswirkung der Krise begrenzen und soziale Härte vermeiden soll.
1. Löhne sichern
Wenn Betriebe auf Grund behördlicher Massnahmen oder in Folge eines wirtschaftlichen Einbruchs ihre Tätigkeit reduzieren oder gar einstellen müssen, muss die öffentliche Hand für die Dauer der Krise die Fortzahlung der vollen Löhne sicherstellen. Das bestehende Instrument der Kurzarbeitsentschädigung muss unbürokratisch ausgebaut werden:
2. Keine Entlassungen – Liquidität für notleidende Betriebe
Unternehmen, welche nachweislich auf Grund der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie oder der Eindämmungsmassnahmen in Schwierigkeit geraten, müssen im Rahmen einer ausserordentlichen Exportrisikogarantie oder anderer Fondslösungen für die Binnenwirtschaft ihre Liquidität erhalten können. Im Gegenzug müssen sie sich verpflichten, keine Entlassungen vorzunehmen.
Um diese ersten beiden Massnahmen zu finanzieren, muss die öffentliche Hand über die Mittel der Kurzarbeit hinaus umgehend einen Krisenfonds schaffen, der mindestens ein Prozent der gesamten Lohnsumme, also etwa vier Milliarden Franken, sofort zur Verfügung stellt.
3. Soziale Sicherheit gewährleisten
Der Bundesrat muss die Leistungen der Sozialversicherungen der ausserordentlichen Lage anpassen. Dies betrifft namentlich die Arbeitslosenversicherung, deren Bezugsdauer für über 50-Jährige per sofort um 200 Tage verlängert werden muss. Nur so kann verhindert werden, dass nun ältere Stellensuchende massenhaft ausgesteuert werden.
4. Stabilisierungsmassnahmen – so rasch wie möglich raus aus der Krise
Damit aus einer vorübergehenden gesundheitspolitischen Notlage keine andauernde wirtschaftliche und soziale Krise wird, braucht es ein Stabilisierungsprogramm für besonders betroffene Branchen etwa Tourismus, persönliche Dienstleistungen, Kultur oder Events. Gleichzeitig muss die SNB mit einer aktiven Geldpolitik gegen die Überbewertung des Frankens vorgehen. Mittelfristig müssen zudem nachhaltige Investitionen in den Gesundheitsbereich und in den ebenfalls dringenden ökosozialen Umbau der Wirtschaft den Weg aus der sich anbahnenden Krise weisen.
5. Mitsprache der Arbeitnehmenden beim Gesundheitsschutz
In der Regel wissen die Beschäftigten am besten, welche Gesundheitsschutzmassnahmen sich wie in ihre Arbeitsprozesse integrieren lassen. Die Behörden müssen darum die Arbeitgeber aller Branchen und Unternehmen auffordern, die Beschäftigten und ihre Gewerkschaften sofort in die Planung dieser Massnahmen einzubeziehen und ihnen ein Mitspracherecht zu gewähren.