Ungenügende Erhöhung der Mindestlöhne im Gastgewerbe

Ein Koch brät in einer Pfanne über offener Flamme. Dampf und Flammen erzeugen eine Küchenatmosphäre.
Magere Kost: Der knappe Teuerungsausgleich ist ungenügend
Die Mindestlöhne im Gastgewerbe werden entsprechend der durchschnittlichen Jahresteuerung um 1,1 Prozent angehoben. Das hat das Schiedsgericht entschieden, nachdem letztes Jahr die Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden gescheitert waren. Für die Unia ist das ungenügend.

Die wirtschaftliche Lage im Gastgewerbe ist gut. Viele Betriebe suchen händeringend Arbeitskräfte. Gleichzeitig fehlt der Nachwuchs und die Branche hat wegen tiefer Löhne und harter Arbeitsbedingungen ein Imageproblem. Trotzdem waren die Arbeitgeberverbände in den letztjährigen Lohnverhandlungen nicht bereit, einer fairen Erhöhung der Mindestlöhne zuzustimmen.

Schiedsgericht legt Mindestlöhne fest

Deshalb musste ein Schiedsgericht die neuen Mindestlöhne für das Jahr 2025 festlegen. Die Anhebung entsprechend der durchschnittlichen Jahresteuerung von 1,1 Prozent ist das absolute Minimum. Dieses Ergebnis ist enttäuschend und leistet keinen Beitrag auf dem Weg zu Mindestlöhnen, die zum Leben reichen und schon gar nicht zur Lösung der vielfältigen Probleme, mit denen die Branche konfrontiert ist. Damit wird die Attraktivität der Branche noch weiter sinken und der Personalmangel wird sich weiter verschärfen.

Das sind die neuen Mindestlöhne

Diese Mindestlöhne gelten ab 1. Februar 2025:

LohnkategorieMindestlohn pro MonatMindestlohn pro Stunde*
Ohne Berufsausbildung**CHF 3706.-CHF 20.36
Mit Progresso-Kurs (5 Wochen)**CHF 3935.-CHF 21.62
Mit Berufsattest (2 Jahre)**CHF 4062.-CHF 22.32
Mit Berufslehre (3 Jahre)**CHF 4519.-CHF 24.83
Mit Berufslehre und 6 Tagen WeiterbildungCHF 4626.-CHF 25.42
Mit BerufsprüfungCHF 5282.-CHF 29.02

 

* Basis 42-Stunden-Woche, Zuschläge für Ferien (10,65%), Feiertage (2,27%) und 13. Monatslohn (8,33%) kommen noch dazu.
** Bei Neuanstellung oder Betriebswechsel während befristeter Einführungszeit Reduktion von 8% möglich. Kantonale gesetzliche Mindestlöhne (GE, NE) dürfen dabei nicht unterschritten werden.

Es braucht Verbesserungen bei Löhnen und im L-GAV

Für die diesjährigen Verhandlungen über die Mindestlöhne ab 2026 erwartet die Unia, dass die Arbeitgeberverbände mithelfen, das Lohnniveau in der Branche auf ein anständiges Niveau anzuheben. Auch bei der anstehenden Erneuerung des Landes-Gesamtarbeitsvertrags (L-GAV) wird sich die Unia dafür einsetzen, dass die Löhne besser werden, etwa mit der Forderung nach einem automatischen Teuerungsausgleich auf die Mindest- und Effektivlöhne.