Hinter der Motion «Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen» von Ständerat Erich Ettlin verbirgt sich ein direkter Angriff auf kantonale Mindestlöhne, die Kompetenzen der Kantone und den Volkswillen.
Ständerat Ettlin fordert vom Bundesrat eine Änderung des Bundesgesetzes, um den Mindestlöhnen, die in einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV) vorgesehen sind, Vorrang vor kantonal eingeführten Mindestlöhnen zu geben.
Die Umsetzung der Motion würde vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Kantonen Genf und Neuenburg weniger Lohn bringen – bis zu 1000 Franken weniger im Monat. Besonders Beschäftigte in Branchen wie Coiffure, Gastronomie, Reinigung und anderen Berufen mit niedrigen Löhnen profitieren aktuell von den kantonalen Mindestlöhnen.
Die Umsetzung der Motion Ettlin würde die Beschäftigten in diesen Branchen, welche zur Mehrheit Frauen sind, in prekäre Arbeitsverhältnisse stürzen.
Die geplante Gesetzesänderung greift die Zuständigkeiten der Kantone an, die durch die Verfassung und den Föderalismus geschützt sind. Sie gefährdet die Aufteilung der Kompetenzen in der Verfassung und schwächt die Souveränität der Kantone.
Ausserdem ignoriert sie den Willen der kantonalen Bevölkerung, die sich für Mindestlöhne ausgesprochen hat, um faire Lebensbedingungen für Arbeitnehmende zu sichern. Dies stellt einen Angriff auf die direkte Demokratie dar.
Das Parlament hat jetzt die Verantwortung dies zu verhindern. Es muss den Vorschlag ablehnen, den der Bundesrat zwar ans Parlament überwiesen, aber selbst kritisch bewertet hat – genauso wie die Kantone, die sich fast geschlossen dagegen aussprechen.
Die Unia wird alle möglichen Massnahmen ergreifen, um soziale Errungenschaften zu verteidigen und eine Verschlechterung der Lohnbedingungen der Arbeitnehmenden in der Schweiz zu verhindern.