Die Gewerkschaften Unia und Syna, der Kaufmännische Verband Schweiz, Angestellte Schweiz und der Arbeitgeberverband der Schweizer Personaldienstleister swissstaffing haben nach intensiven Verhandlungen den GAV für die nächsten vier Jahre unterzeichnet.
Die Mindestlöhne des GAV Personalverleih gelten für Temporärarbeitende in Branchen ohne eigenen allgemeinverbindlichen GAV. Sie steigen 2024 um 3,2%. In den darauffolgenden Jahren bis 2027 werden sie mindestens im Umfang der Teuerung und für die meisten Kategorien zusätzlich um jeweils etwa 1% real erhöht.
Die Sozialpartner haben sich zudem darauf geeinigt, dass die Mindestlöhne des GAV Personalverleih die gesetzlichen kantonalen Mindestlöhne einhalten, sofern diese höher sind. Weiter steigt der GAV-Beitrag der Arbeitgebenden für den Vollzug, die Weiterbildung und die Krankentaggeld-Lösung von 0,3 auf 0,4 Prozent; für die Arbeitnehmenden sinkt er von 0,7 auf 0,4 Prozent. Dies kommt einer weiteren Erhöhung des Nettolohns um 0,3 Prozent gleich.
Die Sozialpartner beantragen beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) die Allgemeinverbindlicherklärung des neuen GAV Personalverleih ab 1. Januar 2024 für vier Jahre, damit er weiterhin einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen leisten kann.