Reinigungsangestellte leisten unverzichtbare Arbeit. Sie verdienen Respekt und faire Bedingungen. Der neue GAV trägt dem Rechnung: mit höheren Mindestlöhnen und besserer Absicherung für alle. Ein wichtiger Schritt in einer Branche mit harten Arbeitsbedingungen und tiefen Löhnen.
Bisherige Errungenschaften wie der 13. Monatslohn, bezahlte Feiertage, Reisezeit und Essenszulagen bleiben bestehen. Der GAV gilt für alle Reinigungsunternehmen in der Deutschschweiz mit mehr als fünf Mitarbeitenden. Für Kleinstfirmen gelten die wesentlichen Lohn- und Arbeitsbedingungen ebenfalls. Auch Teilzeitbeschäftigte sind dem GAV unterstellt.
Seit der Einführung des GAV 2004 sind die Mindestlöhne um über 35% gestiegen. Dieser Trend setzt sich fort. Doch die Löhne sind immer noch zu tief. Reiniger:innen haben mehr verdient! Gemeinsam mit ihren Mitgliedern kämpft die Unia dafür, dass es weiter vorwärts geht.
Gewerkschaft Unia 2026