Die neuen Mindestlöhne treten am 1. Januar 2023 in Kraft und gelten in der ganzen Schweiz (Ausnahme: wo höhere kantonale Mindestlöhne gelten).
Mitarbeitende ohne Berufslehre, mit Progresso-Attest
Mitarbeitende mit eidg. Fähigkeitszeugnis und Weiterbildung
+188.-
Das Gastgewerbe sendet damit ein wichtiges Signal angesichts der aussergewöhnlich hohen Teuerung. Gerade in Branchen mit tiefem Lohnniveau ist es entscheidend, dass die Teuerung voll ausgeglichen wird, damit die Beschäftigten am Ende des Monats keine Lohneinbusse erleiden.