FlaM sind «unverhältnismässig»? So nicht.
In einem Interview im SonntagsBlick vom vergangenen 7. Februar bezeichnete der Botschafter der Europäischen Union in Bern, Petros Mavromichalis, die Flankierenden Massnahmen als «unverhältnismässig» und mit den Bilateralen Verträgen «unvereinbar».
Gleiche Pflichten für Schweizer Unternehmen
Damit stellt er die positiven Erfahrungen in Frage, die die Schweiz und die EU seit 2002 mit diesem Vertragswerk gemacht haben. Er behauptete auch, dass nur die Unternehmen aus der EU eine Kaution hinterlegen müssten, um in der Schweiz zu arbeiten. Das ist nicht wahr, denn für Schweizer Unternehmen gelten die gleichen Verpflichtungen, die sich aus den allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (GAV) ergeben.
Brief an den EU-Botschafter
Das liess Vania Alleva nicht auf sich sitzen. Sie überreichte dem Botschafter persönlich einen Brief und führte ein Gespräch mit ihm. Von den Lohnschutzmassnahmen profitieren alle. Anstatt sie zu kritisieren, solle Petros Mavromichalis sein Augenmerk auf die intensive Lobbyarbeit der baden-württembergischen Arbeitgeberorganisationen richten. Diese machen sich seit Jahren bei der Europäischen Kommission für die Zerschlagung des Lohnschutzes in der Schweiz stark.
Attraktiver Schweizer Markt
Jedes Jahr leisten entsandte Arbeitnehmende oder Selbständigerwerbende aus dem EU-Raum in der Schweiz mehr als 2,5 Millionen Arbeitstage. Bezogen auf die Wohnbevölkerung steht dies in keinem Verhältnis zu jedem anderen EU-Land. Das beweist: Der Schweizer Markt ist weiterhin attraktiv und nicht überreguliert.
Gewerkschaftsbünde besorgt
Anstatt nur auf einzelne Kreise zu hören, die ihre Partikulärinteressen verfolgen, täte die EU gut daran, auf die Arbeitnehmenden und ihre Gewerkschaften zu hören. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) zeigen sich besorgt über die Angriffe auf den Lohnschutz in der Schweiz.
Rahmenabkommen: Der Lohnschutz ist nicht verhandelbar
Es ist höchste Zeit, dass die EU endlich den Standpunkt der Arbeitnehmenden berücksichtigt. Sie wehren sich ohne Diskriminierung für das Gemeinwohl, gute Arbeitsbedingungen und Schweizer Löhne in der Schweiz. Der Lohnschutz muss auch in Zukunft autonom bleiben und ist nicht verhandelbar.