Suva stuft Uber-Fahrer/innen erneut als unselbständig ein
Die Suva begründet ihren Entscheid gut: Uber legt die Preise fest, betreibt das Inkasso, gibt Weisungen zum einzuschlagenden Weg und zum Verhalten der Fahrer/innen aus und gibt ein Bewertungssystem vor. Die Suva spricht von einem klaren «arbeitsorganisatorischen Abhängigkeitsverhältnis» der Fahrer/innen zu Uber.
Fahrer/innen sind Angestellte von Uber
Die Suva steht mit ihrer Einschätzung nicht allein. Kürzlich entschied das Lausanner Arbeitsgericht, dass ein Fahrer als Angestellter von Uber einzustufen sei. Auch das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), der Kanton Genf und zahlreiche Rechtsgutachten sehen die Fahrer/innen als Uber-Angestellte.
Die Einstufung als Angestellte macht einen Unterschied
Als Angestellte haben die Fahrer/innen Anspruch auf angemessene Löhne, Ferienentschädigungen, Auslageersatz (für Auto, Smartphone usw.) sowie Unfall-, Krankentaggeld- und Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeber muss die Angestellten zudem bei der AHV anmelden und bei einem Jahreseinkommen ab 21’330 Franken in der zweiten Säule der Altersvorsorge versichern. Es geht mittlerweile einen dreistelligen Millionenbetrag, die Uber seinen Angestellten und den Sozialversicherungen in der Schweiz vorenthalten hat.
Uber muss Fahrer/innen anstellen und nachzahlen
Uber muss jetzt endlich seine Pflichten wahrnehmen und die Fahrer/innen ordentlich anstellen. Alle ausstehenden Beträge aus der Vergangenheit müssen den Fahrer/innen und den Sozialversicherungen nachbezahlt werden.
Behörden müssen handeln
Die AHV-Ausgleichskassen und die Suva müssen Uber generell in die Pflicht nehmen, alle seine Angestellten korrekt anzumelden. Das Seco und die Kantone haben aktiv dafür zu sorgen, dass Uber sich an die Gesetze hält und seine Verpflichtungen aus der Vergangenheit abgilt. Andernfalls müssen die Behörden die Tätigkeit von Uber sofort verbieten.