Kosovo: Sozialversicherungsabkommen in Sicht!
Kosovo ist der einzige Nachfolgestaat Jugoslawiens, mit dem die Schweiz seit dem 1. April 2010 keine vertraglichen Beziehungen im Sozialversicherungsbereich unterhält. Seit jenem Zeitpunkt wird die Rente nur an in der Schweiz wohnhafte kosovarische Staatsangehörige ausbezahlt.
Das sozialversicherungsabkommen koordiniert insbesondere die Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge der Vertragsstaaten und regelt die Auszahlung von Renten ins Ausland.
Auszahlung der Renten auch rückwirkend sichern
Nach dem gestrigen Entscheid der SGK-S rückt das Ende jahrelanger Diskriminierung und greifbare Nähe. Denn ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens endet die Diskriminierung kosovarischer Bürgerinnen und Bürgern in Bezug auf zukünftige Leistungen. Eine rückwirkende Leistungsabgeltung ist aber nicht vorgesehen. Die Unia fordert eine Lösung, wie auch Ansprüche aus der Zeit, in der es kein Abkommen gab, abgegolten werden können.