Neuer GAV für Tankstellenshops
Der neue GAV schützt die Arbeitsbedingungen der Angestellten in den Tankstellenshops. Neben der Festsetzung von Mindestlöhnen regelt der GAV insbesondere die Arbeitszeiten und garantiert eine Reihe von Sozialleistungen, wie die Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Mutterschaft. Künftig profitieren 13‘000 Arbeitnehmende vom neuen GAV.
Tessin teilweise ausgeschlossen
Die Tessiner Angestellten, die vom Lohndumping besonders betroffen sind, kommen leider nicht in den Genuss von Mindestlöhnen. Die Vertragsparteien sind bestrebt, eine Lösung für das Tessin zu suchen.
Eine Premiere im Detailhandel
Im November 2015 schlossen die Sozialpartner die Verhandlungen für einen neuen GAV für Tankstellenshops erfolgreich ab. Seitdem warteten sie auf den Entscheid der Bundesbehörden. Der neue GAV für Tankstellenshops ist der erste allgemeinverbindlich erklärte gesamtschweizerische Gesamtarbeitsvertrag im Detailhandel.