GAV für Tankstellenshops abgeschlossen
Der GAV Tankstellenshops ist ein Meilenstein in einer wachsenden Branche. Er regelt für rund 12‘000 Mitarbeitende in rund 1300 Tankstellenshops erstmals schweizweit Mindestlöhne und Arbeitsbedingungen.
Signalwirkung für Detailhandel
Erstmals werden im Schweizer Detailhandel die Arbeitsbedingungen einer Teilbranche auf nationaler Ebene sozialpartnerschaftlich geregelt. Dies ist ein wichtiges Signal an den restlichen Detailhandel: Sozialpartnerschaftliche Regelung im Verkauf sind auch für andere Bereiche (z.B. Kleider- und Schuhläden) notwendig und möglich! Die Gewerkschaft Unia setzt sich dafür ein, dass diesem wichtigen Schritt weitere folgen, um die Arbeitsbedingungen im ganzen Detailhandel zu verbessern.
Längst verdiente Anerkennung
Der GAV bringt wichtige und notwendige materielle Verbesserungen. Er bedeutet aber auch die längst verdiente Anerkennung für die Arbeit, die die Mitarbeitenden Tag und Nacht leisten. Verschiedene Berufsfrauen haben diesen Aspekt an der ersten Unia- Branchenkonferenz der Beschäftigten in Tankstellenshops vom 20. November betont.
Eckdaten des GAV
- Mindestlöhne: In den meisten Kantonen 3700 Franken (Ungelernte) / 4000 Franken (2-jährige) / 4100 Franken (3-jährige Lehre) im Monat (x13), in wenigen, von der Frankenstärke besonders betroffenen Grenzkantonen 3600 / 3900 / 4000 Franken.
- Arbeitszeit: 42 Stunden / Woche
- Sonntags-/Feiertagszuschlag: +5%.
Allgemeingültigkeit angestrebt
Der neue Gesamtarbeitsvertrag soll auf den 1. Januar 2017 in Kraft treten und allgemeinverbindlich erklärt werden. Heute gibt es in den drei Kantonen Freiburg, St. Gallen und Luzern allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge für Tankstellenshops.