WAK-Nationalrat im Solde der Grossverteiler
Das Ladenöffnungsgesetz will allen Kantonen Mindestöffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr bzw. 6 bis 18 Uhr (samstags) vorschreiben. Die WAK stellt sich mit der Unterstützung der Gesetzesreform gegen den Ständerat, der das Gesetz im September ablehnte.
Schlecht fürs Personal, Kantone und kleine Geschäfte
Das Gesetz führt zu mehr Abendarbeit, längeren Arbeitstagen und verschlechtert so die Arbeitsbedingungen des Verkaufspersonals. Es verstösst gegen die Souveränität der Kantone, die bisher die Ladenöffnungszeiten festlegten. Es stellt Bestimmungen von Gesamtarbeitsverträgen in Frage, die es in zwei Kantonen (GE, NE) und einigen Gemeinden gibt. Und es nützt vorab den Grossverteilern und gefährdet kleine Detailhändler und Fachgeschäfte, die sich längere Öffnungszeiten nicht leisten können.
Deshalb wird sich die Unia dafür einsetzen, dass der Nationalrat nicht seiner Wirtschaftskommission, sondern dem Ständerat folgt und das Gesetz in der Wintersession endgültig versenkt.