Personalverleih: Neuer GAV unter Dach und Fach
Der allgemein verbindliche GAV Personalverleih existiert seit 2012. Er gilt als Meilenstein in der schweizerischen Sozialpartnerschaft, legte er doch erstmals Mindeststandards für die prekäre Leiharbeit fest. Der bisherige GAV läuft Ende 2015 aus. Im Januar einigten sich die Sozialpartner auf moderate Änderungen. Nachdem die Mitgliedsfirmen von Swissstaffing das Resultat an einer ausserordentlichen Versammlung im Februar zuerst nicht ratifizierten, stimmten sie jetzt zu.
Höhere Mindestlöhne
Der neue GAV gilt für drei Jahre und sieht eine stufenweise Erhöhung der Mindestlöhne in der Deutsch- und Westschweiz vor. Für Ungelernte wird er um 400 Franken erhöht, für Gelernte um 250 Franken pro Monat. Im Gegenzug wird die Arbeitszeit leicht flexibilisiert: Die Grenze zur zuschlagspflichtigen Tagesüberzeit steigt von 9 auf 9.5 Std.
Gültig ab April 2016
Der neue GAV soll im April 2016 in Kraft treten. Die Vertragspartner - Swissstaffing bzw. die Arbeitnehmerorganisationen Unia, Syna, Kaufmännischer Verband Schweiz und Angestellte Schweiz - beantragen nun beim Bundesrat erneut die Allgemeinverbindlichkeitserklärung.