Kurz und bündig – die Gewerkschaft Unia

Als Gewerkschaft spielen wir eine bedeutende Rolle in der Arbeitswelt und haben einen direkten Einfluss auf Arbeitsbedingungen, Löhne und den sozialen Fortschritt. Wir vertreten die Arbeitnehmenden und wollen faire Arbeitsbedingungen und Löhne. Zudem streben wir eine Gesellschaft in einer gerechteren Welt an, in der nicht mehr das Kapital, sondern die sozialen Bedürfnisse der Menschen im Zentrum stehen.

Wir verhandeln die Gesamtarbeitsverträge (GAV) mit Verbänden und/oder Arbeitgebern. Ein GAV ist immer besser als das Arbeitsgesetz. Dabei vertreten wir die Interessen der Arbeitnehmenden und setzen ihre Anliegen durch. Unsere Mitglieder sind die Basis für unsere Arbeit. Die Unia ist Vertragspartnerin für rund 240 GAV für den Bau, Dienstleistungsberufe, Industrie und Gewerbe. Davon profitieren rund 1,2 Millionen Arbeitnehmende in der Schweiz.

Nebst unserem Einsatz für fortschrittliche GAV nehmen wir Einfluss auf die sozial- und gesellschaftspolitisch relevante Gesetzgebung. So lancieren wir Initiativen, politische Kampagnen und organisieren unsere Mitglieder in ihren Betrieben. Wo nötig, verschaffen wir uns Gehör auf der Strasse.

Unsere Ratgeber bieten verständliche Informationen und praktische Tipps zu Fragen rund um das Arbeitsrecht, den Sozialversicherungen, sexueller Belästigung und vielem mehr. 

Unia aktuell

SBB und Post: Keine Beihilfe zum Gesetzesbruch von Uber

Taxi und Transpis bei einem Aktionstag gegen Dumping von Uber
Berechtigte Frage: Wieso steht Uber über dem Gesetz?
Der Bundesrat hält klar fest, dass sich die bundesnahen Betriebe und ihre Partner an die Gesetze halten müssen. Die Gewerkschaften Unia, SEV und syndicom fordern deshalb SBB und Post auf, ihre geplanten oder bereits eingegangenen Kooperationen mit dem US-amerikanischen Fahrdienst Uber zu beenden.

«Der Bundesrat erwartet, dass sich bundesnahe Unternehmen und deren Partner an die gesetzlichen Vorgaben halten», schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Anfrage im Nationalrat. Für Unia, SEV und syndicom ist klar: Kooperationen mit Uber müssen beendet werden, da sich der Fahrdienst nicht an Gesetze hält.

Gesetzesverstoss als Norm

Das Uber-Geschäftsmodell beruht auf Lohndumping und der Umgehung von Gesetzen. Obwohl die SUVA Uber als Arbeitgeber einstuft, weigert sich der Konzern, seine Angestellten als Arbeitnehmer/innen anzuerkennen und ihre Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Uber bezahlt auch keine Mehrwertsteuer und verweigert die Kooperation mit den Vollzugsbehörden.

Auf diese Missstände haben Unia, SEV und syndicom wiederholt hingewiesen, zuletzt in einem offenen Brief an SBB-CEO Andreas Meyer.

Als Unia-Mitglied kriegst du einen grossen Teil des Berufsbeitrags zurück, den du für deinen Gesamtarbeitsvertrag bezahlt hast. Erfahre, wie das geht.

SBB und Post: Keine Beihilfe zum Gesetzesbruch von Uber

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Berechtigte Frage: Wieso steht Uber über dem Gesetz?
Der Bundesrat hält klar fest, dass sich die bundesnahen Betriebe und ihre Partner an die Gesetze halten müssen. Die Gewerkschaften Unia, SEV und syndicom fordern deshalb SBB und Post auf, ihre geplanten oder bereits eingegangenen Kooperationen mit dem US-amerikanischen Fahrdienst Uber zu beenden.

«Der Bundesrat erwartet, dass sich bundesnahe Unternehmen und deren Partner an die gesetzlichen Vorgaben halten», schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Anfrage im Nationalrat. Für Unia, SEV und syndicom ist klar: Kooperationen mit Uber müssen beendet werden, da sich der Fahrdienst nicht an Gesetze hält.

Gesetzesverstoss als Norm

Das Uber-Geschäftsmodell beruht auf Lohndumping und der Umgehung von Gesetzen. Obwohl die SUVA Uber als Arbeitgeber einstuft, weigert sich der Konzern, seine Angestellten als Arbeitnehmer/innen anzuerkennen und ihre Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Uber bezahlt auch keine Mehrwertsteuer und verweigert die Kooperation mit den Vollzugsbehörden.

Auf diese Missstände haben Unia, SEV und syndicom wiederholt hingewiesen, zuletzt in einem offenen Brief an SBB-CEO Andreas Meyer.

Droht der Verlust Ihrer Stelle, möchten Sie sich arbeitslos melden und wollen Sie wissen, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosen-, Kurzarbeits- oder Schlechtwetter-Entschädigung haben?