Kurz und bündig – die Gewerkschaft Unia

Als Gewerkschaft spielen wir eine bedeutende Rolle in der Arbeitswelt und haben einen direkten Einfluss auf Arbeitsbedingungen, Löhne und den sozialen Fortschritt. Wir vertreten die Arbeitnehmenden und wollen faire Arbeitsbedingungen und Löhne. Zudem streben wir eine Gesellschaft in einer gerechteren Welt an, in der nicht mehr das Kapital, sondern die sozialen Bedürfnisse der Menschen im Zentrum stehen.

Wir verhandeln die Gesamtarbeitsverträge (GAV) mit Verbänden und/oder Arbeitgebern. Ein GAV ist immer besser als das Arbeitsgesetz. Dabei vertreten wir die Interessen der Arbeitnehmenden und setzen ihre Anliegen durch. Unsere Mitglieder sind die Basis für unsere Arbeit. Die Unia ist Vertragspartnerin für rund 240 GAV für den Bau, Dienstleistungsberufe, Industrie und Gewerbe. Davon profitieren rund 1,2 Millionen Arbeitnehmende in der Schweiz.

Nebst unserem Einsatz für fortschrittliche GAV nehmen wir Einfluss auf die sozial- und gesellschaftspolitisch relevante Gesetzgebung. So lancieren wir Initiativen, politische Kampagnen und organisieren unsere Mitglieder in ihren Betrieben. Wo nötig, verschaffen wir uns Gehör auf der Strasse.

Unsere Ratgeber bieten verständliche Informationen und praktische Tipps zu Fragen rund um das Arbeitsrecht, den Sozialversicherungen, sexueller Belästigung und vielem mehr. 

Unia aktuell

Gutachten: Uber muss Arbeitgeber-Pflichten wahrnehmen

Taxifahrer in Genf wehren sich: Die gesetzlichen Bestimmungen müssen für alle gelten!
Taxifahrer in Genf wehren sich: Die gesetzlichen Bestimmungen müssen für alle gelten!
Ein Gutachten belegt, dass der Fahrdienst Uber in der Schweiz als Arbeitgeber einzustufen ist. Die Uber-Fahrer/innen fallen unter das Arbeitsgesetz. Die Unia fordert die Behörden auf, endlich die arbeitsrechtlichen Bestimmungen bei Uber durchzusetzen.

Das Gutachten von Prof. Kurt Pärli zu arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen bei Uber zeigt: Uber agiert über seine Tochtergesellschaften in der Schweiz als Arbeitgeber. Bis heute setzt der Konzern jedoch auf ein System der Scheinselbständigkeit und erkennt seine Fahrer/innen nicht als Arbeitnehmende an.

Uber kann sich nicht aus der Verantwortung ziehen

Aus rechtlicher Sicht besteht zwischen Uber und seinen Fahrer/innen aber ein Arbeitgeberverhältnis. Die Firma müsste deshalb ihren Arbeitgeber-Pflichten nachkommen und sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberbeiträge an die schweizerischen Sozialversicherungen entrichten.

Konsequenter Gesetzesvollzug nötig

Die Unia fordert die Behörden auf, den gesetzlichen Bestimmungen im Fall Uber Geltung zu verschaffen. Ruhezeiten, Maximalarbeitszeit, Erfassung der Arbeitszeit und Massnahmen zum Gesundheitsschutz müssen durchgesetzt und kontrolliert werden.

Plattform-Wirtschaft nur mit Schutz der Arbeitnehmenden

Das vorliegende Gutachten hat auch eine Signalwirkung für die sogenannte Plattform-Wirtschaft oder «digitale Ökonomie»: Arbeitgeber können sich nicht aus der Verantwortung ziehen, indem sie Arbeitsverhältnisse übers Internet oder Apps organisieren.

Als Unia-Mitglied kriegst du einen grossen Teil des Berufsbeitrags zurück, den du für deinen Gesamtarbeitsvertrag bezahlt hast. Erfahre, wie das geht.

Gutachten: Uber muss Arbeitgeber-Pflichten wahrnehmen

Taxifahrer in Genf wehren sich: Die gesetzlichen Bestimmungen müssen für alle gelten!
Taxifahrer in Genf wehren sich: Die gesetzlichen Bestimmungen müssen für alle gelten!
Ein Gutachten belegt, dass der Fahrdienst Uber in der Schweiz als Arbeitgeber einzustufen ist. Die Uber-Fahrer/innen fallen unter das Arbeitsgesetz. Die Unia fordert die Behörden auf, endlich die arbeitsrechtlichen Bestimmungen bei Uber durchzusetzen.

Das Gutachten von Prof. Kurt Pärli zu arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen bei Uber zeigt: Uber agiert über seine Tochtergesellschaften in der Schweiz als Arbeitgeber. Bis heute setzt der Konzern jedoch auf ein System der Scheinselbständigkeit und erkennt seine Fahrer/innen nicht als Arbeitnehmende an.

Uber kann sich nicht aus der Verantwortung ziehen

Aus rechtlicher Sicht besteht zwischen Uber und seinen Fahrer/innen aber ein Arbeitgeberverhältnis. Die Firma müsste deshalb ihren Arbeitgeber-Pflichten nachkommen und sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberbeiträge an die schweizerischen Sozialversicherungen entrichten.

Konsequenter Gesetzesvollzug nötig

Die Unia fordert die Behörden auf, den gesetzlichen Bestimmungen im Fall Uber Geltung zu verschaffen. Ruhezeiten, Maximalarbeitszeit, Erfassung der Arbeitszeit und Massnahmen zum Gesundheitsschutz müssen durchgesetzt und kontrolliert werden.

Plattform-Wirtschaft nur mit Schutz der Arbeitnehmenden

Das vorliegende Gutachten hat auch eine Signalwirkung für die sogenannte Plattform-Wirtschaft oder «digitale Ökonomie»: Arbeitgeber können sich nicht aus der Verantwortung ziehen, indem sie Arbeitsverhältnisse übers Internet oder Apps organisieren.

Droht der Verlust Ihrer Stelle, möchten Sie sich arbeitslos melden und wollen Sie wissen, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosen-, Kurzarbeits- oder Schlechtwetter-Entschädigung haben?