Kurz und bündig – die Gewerkschaft Unia

Als Gewerkschaft spielen wir eine bedeutende Rolle in der Arbeitswelt und haben einen direkten Einfluss auf Arbeitsbedingungen, Löhne und den sozialen Fortschritt. Wir vertreten die Arbeitnehmenden und wollen faire Arbeitsbedingungen und Löhne. Zudem streben wir eine Gesellschaft in einer gerechteren Welt an, in der nicht mehr das Kapital, sondern die sozialen Bedürfnisse der Menschen im Zentrum stehen.

Wir verhandeln die Gesamtarbeitsverträge (GAV) mit Verbänden und/oder Arbeitgebern. Ein GAV ist immer besser als das Arbeitsgesetz. Dabei vertreten wir die Interessen der Arbeitnehmenden und setzen ihre Anliegen durch. Unsere Mitglieder sind die Basis für unsere Arbeit. Die Unia ist Vertragspartnerin für rund 240 GAV für den Bau, Dienstleistungsberufe, Industrie und Gewerbe. Davon profitieren rund 1,2 Millionen Arbeitnehmende in der Schweiz.

Nebst unserem Einsatz für fortschrittliche GAV nehmen wir Einfluss auf die sozial- und gesellschaftspolitisch relevante Gesetzgebung. So lancieren wir Initiativen, politische Kampagnen und organisieren unsere Mitglieder in ihren Betrieben. Wo nötig, verschaffen wir uns Gehör auf der Strasse.

Unsere Ratgeber bieten verständliche Informationen und praktische Tipps zu Fragen rund um das Arbeitsrecht, den Sozialversicherungen, sexueller Belästigung und vielem mehr. 

Unia aktuell

Unhaltbar: Politisch motivierter Entscheid im Sinne des Taxikartells

Die Unia kann sich nur über den heutigen Entscheid des Basler Zivilgerichtes wundern und empören. Das Zivilgericht hat ihr Gesuch für eine superprovisorische Verfügung gegen die KS Taxi AG mit einer fadenscheinigen Begründung abgelehnt, welche rechtlich nicht haltbar ist und das Verbandsklagerecht zum Papiertiger degradieren würde. Die Unia wird sich weiterhin für die Taxifahrer/innen einsetzen und das politisch motivierte Fehlurteil an das Appellationsgericht weiterziehen. Mit dem Gesuch hat die Unia verlangt, dass die Persönlichkeitsrechte der Fahrer/innen geschützt werden und die Taxis nicht mit der Ja-Propaganda, welche gegen die Interessen der Fahrer/innen gerichtet ist, herumfahren müssen.

Das Zivilgericht Basel-Stadt hat das Gesuch der Unia um superprovisorische Massnahmen gegen die Firma des Basler Taxikönigs Kurt Schaufelberger, die KS Taxi AG, abgelehnt. Es begründet seinen Entscheid mit «fehlender Aktivlegitimation». Mit dieser Begründung liegt das Gericht völlig daneben, die ZPO Art. 89 sagt klar, dass ein Verein in eigenem Namen für eine Personengruppe klagen kann, und die Bemerkungen zum Art. 89 erläutern, dass die Organisation für den Schutz einer Personengruppe nicht notwendig Mitglieder braucht. Also ist die Begründung des Zivilgerichtes falsch und fadenscheinig. Dieser Entscheid kann deshalb nur als politisch motiviert interpretiert werden, da auch das Gericht weiss, dass der Schaden nach der Abstimmung nicht mehr behoben werden kann. Das Gericht macht sich so zum willigen Gehilfen des Taxikartells.

Am Dienstag hatte die Gewerkschaft Unia beim Zivilgericht Basel-Stadt gegen die KS Taxi AG ein Gesuch um Erlass einer superprovisorischen Massnahme eingereicht und verlangt, dass die Taxifahrer/innen an den Taxis keine Ja-Propaganda anbringen müssen. Dies widerspricht klar den Interessen der Taxichauffeure, verletzt ihre Persönlichkeitsrechte und die Meinungsäusserungsfreiheit. Zudem wird der Öffentlichkeit im Abstimmungskampf vorgaukelt, dass die Taxifahrerinnen und -fahrer für ein Ja einstehen würden.

Mehr Infos: www.neinzumtaxigesetz.ch

Für Rückfragen: Hansueli.Scheidegger@unia.ch

Als Unia-Mitglied kriegst du einen grossen Teil des Berufsbeitrags zurück, den du für deinen Gesamtarbeitsvertrag bezahlt hast. Erfahre, wie das geht.

Unhaltbar: Politisch motivierter Entscheid im Sinne des Taxikartells

Die Unia kann sich nur über den heutigen Entscheid des Basler Zivilgerichtes wundern und empören. Das Zivilgericht hat ihr Gesuch für eine superprovisorische Verfügung gegen die KS Taxi AG mit einer fadenscheinigen Begründung abgelehnt, welche rechtlich nicht haltbar ist und das Verbandsklagerecht zum Papiertiger degradieren würde. Die Unia wird sich weiterhin für die Taxifahrer/innen einsetzen und das politisch motivierte Fehlurteil an das Appellationsgericht weiterziehen. Mit dem Gesuch hat die Unia verlangt, dass die Persönlichkeitsrechte der Fahrer/innen geschützt werden und die Taxis nicht mit der Ja-Propaganda, welche gegen die Interessen der Fahrer/innen gerichtet ist, herumfahren müssen.

Das Zivilgericht Basel-Stadt hat das Gesuch der Unia um superprovisorische Massnahmen gegen die Firma des Basler Taxikönigs Kurt Schaufelberger, die KS Taxi AG, abgelehnt. Es begründet seinen Entscheid mit «fehlender Aktivlegitimation». Mit dieser Begründung liegt das Gericht völlig daneben, die ZPO Art. 89 sagt klar, dass ein Verein in eigenem Namen für eine Personengruppe klagen kann, und die Bemerkungen zum Art. 89 erläutern, dass die Organisation für den Schutz einer Personengruppe nicht notwendig Mitglieder braucht. Also ist die Begründung des Zivilgerichtes falsch und fadenscheinig. Dieser Entscheid kann deshalb nur als politisch motiviert interpretiert werden, da auch das Gericht weiss, dass der Schaden nach der Abstimmung nicht mehr behoben werden kann. Das Gericht macht sich so zum willigen Gehilfen des Taxikartells.

Am Dienstag hatte die Gewerkschaft Unia beim Zivilgericht Basel-Stadt gegen die KS Taxi AG ein Gesuch um Erlass einer superprovisorischen Massnahme eingereicht und verlangt, dass die Taxifahrer/innen an den Taxis keine Ja-Propaganda anbringen müssen. Dies widerspricht klar den Interessen der Taxichauffeure, verletzt ihre Persönlichkeitsrechte und die Meinungsäusserungsfreiheit. Zudem wird der Öffentlichkeit im Abstimmungskampf vorgaukelt, dass die Taxifahrerinnen und -fahrer für ein Ja einstehen würden.

Mehr Infos: www.neinzumtaxigesetz.ch

Für Rückfragen: Hansueli.Scheidegger@unia.ch

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