Dieses Abstimmungsergebnis in der Stadt Luzern ist ein wichtiger Erfolg für tausende Beschäftigte in Tieflohnbranchen. Der Mindestlohn sorgt dafür, dass Menschen, die täglich arbeiten, von ihrem Einkommen leben können. Er schützt vor Armut trotz Erwerbstätigkeit und stärkt die soziale Sicherheit in der Stadt Luzern.
Besonders bedeutsam ist der Entscheid für Frauen, die überdurchschnittlich häufig in Branchen mit tiefen Löhnen tätig sind. Der Mindestlohn leistet deshalb auch einen wichtigen Beitrag zur Gleichstellung und besseren Frauenlöhnen.
Die Luzerner Stimmberechtigten haben deutlich gemacht, dass sie keine Rückschritte bei sozialen Errungenschaften wollen. Der Mindestlohn ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft und hat sich als wirksames Instrument gegen prekäre Arbeitsverhältnisse etabliert.
Das Abstimmungsergebnis in Luzern ist ein klares Zeichen, dass die Bevölkerung hinter Mindestlöhnen für alle Betroffenen steht. Im Juni hat sich auch die Stimmbevölkerung des Kantons Waadt im Grundsatz für einen gesetzlichen Mindestlohn ausgesprochen.
Das bürgerliche Bundesparlament will genau diese Volksentscheide aushebeln und gewisse Gruppen von den lokalen Mindestlöhnen ausnehmen. Im Kanton Tessin wird ab 1.1.2027 ein verbessertes Mindestlohngesetz in Kraft treten. Die Höhe des Mindestlohns wird über die nächsten Jahre sukzessive erhöht und ab 2030 werden tiefere GAV-Mindestlöhne den gesetzlichen Mindestlohn nicht mehr unterlaufen können: Der gesetzliche Mindestlohn wird Vorrang vor tieferen GAV-Mindestlöhnen haben.
Der nationale Lohn-Angriff untergräbt die Bestrebungen der verschiedenen Kantone und Städte, gesetzliche Mindestlöhne einzuführen oder zu verbessern und verstösst gegen den Föderalismus und das Subsidiaritätsprinzip. Dank dem aktuellen nationalen Referendum «Hände weg von den Mindestlöhnen!» wird national eine Volksabstimmung stattfinden. Das Ergebnis aus der Stadt Luzern ist für die anstehende Kampagne ein ermutigendes Signal.
Gewerkschaft Unia 2026