Der neue Gesamtarbeitsvertrag ist unterschrieben

Was lange währt, wird doch noch gut! Der neue Gesamtarbeitsvertrag für das Schauspielhaus Zürich ist heute unterschrieben worden. Damit geht ein langer Konflikt gütlich zu Ende. Für beide Seiten stellt der neue GAV eine gute Lösung dar.

Heute Mittag unterschrieben die Gewerkschaft Unia und die Direktion des Schauspielhauses nach intensiven Verhandlungen einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) und zogen damit endgültig einen Schlussstrich unter einen lang anhaltenden Konflikt. Im Rahmen von drei Spitzengesprächen und rund zehn Verhandlungsrunden gelang es in nur 16 Tagen einen neuen GAV auszuhandeln, hinter dem beide Seiten voll stehen können und der eine gute Basis für die Zukunft bildet. Damit wurde die ursprüngliche Zielsetzung, die Aushandlung einer Zusatzvereinbarung zum alten GAV, sogar übertroffen.


Der neue Gesamtarbeitsvertrag beinhaltet u.a. folgende Punkte:

 

  • Das stadtnahe Lohnsystem, welches nach dem Streik im Januar gemeinsam ausgehandelt wurde, wird unverändert in den neuen Gesamtarbeitsvertrag übernommen. Damit ist eine faire und transparente Entlöhnung garantiert und der jährliche Erfahrungsstufenanstieg weiterhin gewährleistet.

  • Das Kader (Vorstände) ist weiterhin dem GAV unterstellt. Die Kaderleute erhalten dabei neu eine pauschale Überstundenabgeltung, welche den Führungsanforderungen entspricht.

  • Die Neuregelung der Arbeitszeit bringt eine Besserstellung der Teilzeitleute, welche künftig den Vollzeitangestellten auch im Bezug auf Lohnzuschläge gleichgestellt sind. Von dieser Änderung profitieren insbesondere die in der Teilzeitarbeit überproportional vertretenen Frauen. Mit der Einführung eines Jahresarbeitszeitmodells für z.B. projektbezogene Funktionen konnte auf besondere Arbeitsverhältnisse eingegangen werden.

  • Zur Verhinderung künftiger Konflikte wurden Konfliktlösungsmechanismen definiert, welche auch die Möglichkeit zur Kontrolle über die Einhaltung des GAV beinhalten.

  • Die Personalvertretung wird gestärkt und erhält klar geregelte Kompetenzen sowie eine grosszügige Freistellungsregelung.

  • Mit der Einführung eines bezahlten Vaterschaftsurlaubes von 3 Wochen unterstreicht das Schauspielhaus seine Rolle als moderne und fortschrittliche Arbeitgeberin und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Die Direktion des Schauspielhauses zeigt sich befriedigt, dass die ihr wichtigen Eckwerte und Themen nach harten Verhandlungen zum grössten Teil im neuen GAV verankert werden konnten. Sie will nun in den kommenden Wochen und Monaten alles daran setzen, dass im Haus wieder ein Klima der Kooperation und des Vertrauens aufgebaut wird. Der neue GAV stellt eine wichtige Grundlage dar, um die Führbarkeit des Hauses wieder herzustellen.

 

Das Personal und die Gewerkschaft Unia zeigen sich erfreut über den guten neuen Gesamtarbeitsvertrag und haben die Bemühungen der Direktion und des Verwaltungsrates um eine Lösung wahrgenommen. Sie werden ihren Beitrag leisten, damit im Schauspielhaus möglichst bald wieder die Normalität einkehrt.

 

Der neue Gesamtarbeitsvertrag tritt per 1. Februar 2007 in Kraft und gilt mindestens bis zum 31. Juli 2010. Der Verwaltungsrat und das Personal haben dem neuen GAV bereits zugestimmt, er muss nun noch vom Zürcher Stadtrat ratifiziert werden. Alle Beteiligte zeigten sich erleichtert über den versöhnlichen Abschluss des lang anhaltenden Konfliktes und freuen sich auf die bevorstehenden (Theater)Aufgaben.