Trotz mehrerer Rechtsgutachten hat heute die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) keine Einsicht gezeigt. Sie will – wie der Ständerat – kantonale Mindestlöhne aushebeln. Die bürgerliche Mehrheit verhindert damit, dass Kantone und Gemeinden mit Mindestlöhnen in Tieflohnbranchen Armut trotz Arbeit bekämpfen können. Dies ist gemäss Verfassung Aufgabe der Kantone und Gemeinden. Leidtragende wären die Beschäftigten in Tieflohnbranchen wie im Gastgewerbe, im Detailhandel, in Coiffeursalons und in Textilreinigungen, darunter besonders viele Frauen.
Gemäss dem vorliegenden Vorschlag würden bei existierenden Mindestlöhnen beschlossene Anpassungen an die Teuerung nicht mehr für alle Tieflöhner:innen gelten. Damit verlieren die Betroffenen laufend an Kaufkraft.
In Kantonen und Gemeinden, die künftig neue Mindestlöhne einführen, würden diese nur für einen Teil der Tieflöhner:innen gelten und damit die Mindestlöhne massiv ausgehebelt. Dies verfehlt das Ziel von gesetzlichen Mindestlöhnen: nämlich existenzsichernde Löhne für alle Beschäftigten sicherzustellen. Ein Teil der Arbeitnehmenden bleibt damit auf Sozialhilfe angewiesen, welche dann die Allgemeinheit zahlt, während Arbeitgeber tiefere Löhne bezahlen und höhere Gewinne erzielen.
Damit wird eindeutig die Verfassung missachtet und der Föderalismus verletzt. Dies, obwohl die Bundesverwaltung, die Kantone und diverse Gutachten diesen geplanten Verfassungsbruch klar benennen und kritisieren. Der Eingriff des Bundes in kantonale Kompetenzen beim Erlass sozialer Mindestlöhne ist inakzeptabel.
Das Bundesparlament hat in der Junisession die letzte Chance diese fehlgeleitete Revision zu versenken. Sonst wird sich die Gewerkschaft Unia mit allen Mitteln gegen die Aushebelung sozialer Mindestlöhne und den geplanten Verfassungsbruch wehren.
Gewerkschaft Unia 2026