Seit 2020 sind Unternehmen mit mehr 100 Angestellten gesetzlich verpflichtet, alle vier Jahre die Löhne in ihrem Betrieb auf Lohnungleichheit zu analysieren und ihre Aktionär:innen und Angestellten über das Resultat zu informieren. Kürzlich[CS2.1] zeigte ein vielbeachteter Bericht, dass längst nicht alle Arbeitgeber das Gesetz einhalten und das Gesetz dringend griffiger werden muss. Unzureichend ist, dass fehlbare Unternehmen straffrei bleiben und auch keine Massnahmen zum Erreichen der Lohngleichheit einleiten müssen.
«Gleichstellungsfragen haben es in der Schweiz sehr schwer. Freiwilligkeit genügt nicht, es braucht griffige Massnahmen», sagt alt Bundesrätin Simonetta Sommaruga, die als Referentin bei der Konferenz auftrat. Sommaruga war massgeblich daran beteiligt, die Lohnanalysen im Gleichstellungsgesetz (GlG) zu verankern.
In der Schweizer Privatwirtschaft beträgt die erklärbare Lohndifferenz, die auf Faktoren wie berufliche Stellung, Ausbildung und Branche beruht, 17,5 Prozent. In Franken ausgedrückt: Frauen verdienen pro Monat 1453 Franken zu wenig – davon 653 Franken allein deswegen, weil sie Frauen sind.
Es besteht grosser Handlungsbedarf, damit der Verfassungsauftrag von 1981 zur Gleichheit von Mann und Frau endlich erreicht wird.
Auch in den Branchen des Industrie-Sektors bestehen grosse Lohndifferenzen:
Anstatt die Lohnungleichheit wirksam zu bekämpfen, greifen die bürgerlichen und rechten Parlamentarier das Gleichstellungsgesetz (GlG) an. Die Motion von FDP-Nationalrat Peter Schilliger, die nächsten Freitag in der vorberatenden Kommission im Ständerat (WBK-S) besprochen wird, zielt darauf ab, die ohnehin beschränkten Instrumente der Lohnanalyse noch zu schwächen und unbrauchbar zu machen. Schichtzulagen sollen von der Lohnanalyse ausgenommen werden, sofern das Unternehmen eine dünne Erklärung dazu abgibt, dass es die Zulagen sowie die Pikettdienste geschlechtsneutral vergibt.
Der Bundesrat hatte damals in seiner Antwort zur Motion unterstrichen: Schichtzulagen gehören zu den lohnrelevanten Bestandteilen und bergen ein erhebliches Diskriminierungspotenzial – etwa wenn sie Vollzeitangestellten vorbehalten oder in typischen Frauenberufen systematisch tiefer angesetzt sind.
Nähme man die Schichtzulagen jetzt aus der Lohnanalyse aus, verfälschte dies das Ergebnis und die Lohnanalyse gäbe keine zuverlässige Auskunft über die Lohngleichheit im Unternehmen. Im schlimmsten Fall würde das Resultat so geschönt.
In einer Resolution forderten die Teilnehmerinnen der Industrie-Frauenkonferenz der Gewerkschaft Unia die Mitglieder WBK-S auf, der Motion nicht stattzugeben und sie abzulehnen.
«Anstatt ihre Energie darauf zu verschwenden, die Lohnanalysen in einen zahnlosen Tiger zu verwandeln, sollten die Politiker sich lieber für echte Gleichstellung einsetzen. Die Lohngleichheit ist ein Teil davon», erklärt Corinne Schärer, Leiterin des Sektors Industrie bei der Unia.
Gewerkschaft Unia 2026