Signalurteil: Gericht verurteilt Arbeitgeberin wegen Untätigkeit

Eine Mitarbeiterin bei der Fast-Food-Kette Five Guys in Genf hat wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz gegen ihren Arbeitgeber geklagt und vor Gericht Recht erhalten. Der Arbeitgeber wurde vom Arbeitsgericht verurteilt. Der gewonnene Prozess zeigt symptomatisch die Probleme bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Arbeitgeber:innen müssen endlich wirksame Massnahmen zur Verhinderung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ergreifen. Betroffene müssen besser geschützt werden. Dafür müssen Lücken im Gesetz geschlossen und die Beweislasterleichterung eingeführt werden. Die Gewerkschaft Unia fordert eine entsprechende Revision des Gleichstellungsgesetzes.

Die Klägerin wurde seit 2018 an ihrem Arbeitsplatz bei der Fast-Food-Kette Five Guys wiederholt sexuell belästigt. Zusammen mit fünf Kolleginnen hatte sie sich im Jahr 2021 an die Gewerkschaft Unia gewandt, weil ihre Vorgesetzten nichts gegen verbale und körperliche Belästigungen durch Arbeitskollegen unternommen hatten. Trotz Intervention der Gewerkschaft Unia beim Arbeitgeber kam es zu weiteren Übergriffen. Mit der Klage vor dem Genfer Arbeitsgericht (Tribunal de prud’hommes) gegen die multinationale Fast-Food-Kette wollte die Klägerin Jessica (Pseudonym) Gerechtigkeit. Nun hat das Genfer Arbeitsgericht den Arbeitgeber verurteilt. Dabei handelt es sich leider nicht nur um einen Einzelfall. Die offiziellen Statistiken des Bundes zeigen, dass mehr als die Hälfte der Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz Belästigungen ausgesetzt sind, und das Gastgewerbe ist dabei eine der drei am stärksten betroffenen Branchen.

Arbeitgeberin verletzt Schutzpflicht bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Das Gericht stellte in seinem Urteil fest, dass die Arbeitnehmerin am Arbeitsplatz sexueller Belästigung ausgesetzt war. Trotz ihrer wiederholten Hinweise und Beschwerden – unter anderem von der Gewerkschaft Unia und Vertrauenspersonen – verbesserte sich das Arbeitsumfeld nicht, sodass die Klägerin letztlich gezwungen war zu kündigen.

Die Arbeitgeberin konnte nicht aufzeigen, dass sie ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld geschaffen oder angemessen auf die Meldungen reagiert hatte. Die Unternehmensleitung blieb untätig und informierte nicht einmal die Personalabteilung, obwohl sie über die Probleme wusste.
Besonders kritisierte das Gericht die Nachlässigkeit, mit der die Intervention der Gewerkschaft Unia behandelt wurde: Dies, obwohl die geschilderten Vorwürfe gravierend waren und sogar durch Aussagen der eigenen Führungskräfte gestützt wurden.

Dazu hält das Gericht fest: «Das Gericht wird insbesondere die Leichtfertigkeit hervorheben, mit der die Anzeige von UNIA in Betracht gezogen wurde, wobei sich die Beklagte [Five Guys] hinter einem Mangel an sensiblen Informationen versteckte, um ihre Untätigkeit zu rechtfertigen. Selbst wenn die Beklagte nicht genau wusste, wer betroffen war und welche genauen Vorwürfe erhoben wurden, ist es angesichts der Schwere der von UNIA in ihrem Schreiben vom Dezember 2020 beschriebenen Vorfälle und der Aussagen der eigenen Mitglieder der Geschäftsleitung nicht anzunehmen, dass sie keine Ahnung von anzüglichen Witzen und sexistischen Äusserungen hatte.» (übersetzt aus dem Urteil)

Für die Anwältin Valerie Debernardi ist das Urteil ein wichtiges Signal, dies weil die Verantwortung des Arbeitgebers hervorgehoben wurde: «Die Problematik der Belästigung am Arbeitsplatz wird von Arbeitgebern allzu oft heruntergespielt. Das Urteil zeigt deutlich: Die Arbeitgeber müssen ein Klima der Offenheit schaffen und Schulungen durchführen, um sexueller Belästigung vorzubeugen.»


Unia verlangt Beweislasterleichterung im Gleichstellungsgesetz

Das Gleichstellungsgesetz kennt heute bereits die Beweislasterleichterung bei Lohnklagen. Neu soll diese Erleichterung im Verfahren auch auf Fälle von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ausgeweitet werden. Damit können Klägerinnen vor Gericht besser unterstützt werden und zu ihrem Recht kommen. 

Aude Spang, Gleichstellungsbeauftragte von Unia, stellt klar: «Bei sexueller Belästigung, handelt es sich nicht um ein individuelles Problem zwischen zwei Personen, sondern um ein systemisches Problem – es deutet auf eine sexistische Unternehmenskultur hin. Um diese Kultur zu verändern, braucht es u.a. klare gesetzliche Vorgaben und deren konsequente Umsetzung durch Arbeitgeber:innen.»

So fordert die Gewerkschaft Unia, dass die Ratifikation der ILO-Konvention Nr. 190 und die Empfehlung Nr. 206 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt von Parlament rasch vorangetrieben wird, da damit ein wichtiges Signal an die Arbeitgeber:innen verbunden ist. 

Gewerkschaftliche Kampagne gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Die Gewerkschaft Unia unterstützt Betroffene und fordert von den Arbeitgebenden und dem Gesetzgebende wirksame Schutzmassnahmen für die Verhinderung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Im Rahmen einer mehrjährigen Kampagne stehen für Betroffene und Interessierte mehrsprachige Informationsmaterialien zur Verfügung und es laufen Branchenaktivitäten u.a. zum Baugewerbe (Petition) oder im Gastgewerbe.  

Unia-Kampagne gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Informationen und Unterstützung: Stopp sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz