Positiv werten die Sozialpartner, dass der GAV materiell verbessert wird und die GAV-Kontrollen sowie die Strafen bei Verstössen deutlich verschärft werden. Materiell gibt es Fortschritte bei der unbezahlten Reisezeit und bei der Regulierung der Samstagsarbeit, um der Schwarzarbeit am Samstag einen Riegel zu schieben. Die Samstagsarbeit wird darüber hinaus verteuert. Zudem wird die Mittagsentschädigung der Teuerung angepasst.
Im Maler- und Gipsergewerbe herrscht, wie in vielen Handwerksberufen, Fachkräftemangel – umso wichtiger sind die neuen Regelungen. Damit sind wichtige Schritte getan, um die Attraktivität der Berufe im Maler- und Gipsergewerbe zu verbessern. Der neue GAV bildet eine gute Basis für die kommenden Jahre.
Der neue GAV tritt auf den 1. April 2026 in Kraft und gilt für die folgenden drei Jahre. Die Sozialpartner – SMGV, Unia und Syna – werden dem Bundesrat einen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit stellen. Damit schützen sie die Branche vor Lohndumping und Preiskämpfen auf dem Buckel des Personals und auf dem Buckel von Unternehmen, die sich an die Regeln halten.
Gemeinsame Medienmitteilung des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verbands SMGV sowie der Gewerkschaften Unia und Syna
Gewerkschaft Unia 2026