Neue Vorruhestandsregelung in der Gebäudetechnikbranche

Ab 2027 gilt in der Gebäudetechnik ein neues Vorruhestandsmodell: Beschäftigte ab 60 Jahre mit mindestens 15 Jahren Branchenerfahrung können früher aufhören und erhalten bis zum AHV-Alter eine Überbrückungsrente. Darauf haben sich suissetec, Unia und Syna geeinigt.

Die Sozialpartner des nationalen Gesamtarbeitsvertrages der Gebäudetechnik – der Arbeitgeberverband suissetec sowie die Gewerkschaften Unia und Syna – haben eine wegweisende Vereinbarung unterzeichnet: Ab 2027 wird in der Branche ein Modell für die Vorruhestandsregelung eingeführt.

Vorruhestandsmodell für 24'000 Arbeitnehmende

Dieses Modell kommt neu rund 24'000 Arbeitnehmenden in den Branchen Spenglerei / Gebäudehülle, Sanitärinstallation, Heizung, Klima- und Lüftungstechnik sowie der Installation von Solaranlagen in der ganzen Schweiz zugute. Ausgenommen sind die Kantone Genf, Tessin, Waadt und Wallis, die bereits heute über ein Vorruhestandsmodell verfügen.

Eckwerte des Modells

Das vereinbarte Modell umfasst folgende Eckwerte:

  • Ab 2028 können Arbeitnehmende, welche die letzten sieben Jahre ununterbrochen und insgesamt mindestens 15 Jahre in der Branche tätig waren, ihre berufliche Tätigkeit ab dem 60. Altersjahr schrittweise reduzieren oder mit 62,5 Jahre in den vollen Vorruhestand gehen.
  • Sie erhalten bis zum ordentlichen AHV-Rentenalter eine Vorruhestandsrente.
  • Die Finanzierung erfolgt ab 2027 durch Lohnbeiträge von Arbeitnehmenden (0.8 %) und Arbeitgebern (1.0 %).

Attraktivitätssteigerung für eine Zukunftsbranche

Die Einführung dieses Modells ist Ausdruck des gemeinsamen Engagements der Sozialpartner, die Attraktivität der Gebäudetechnikbranche zu stärken. Deren Berufe sind neben Bau und Unterhalt von Gebäuden auch ganz zentral für die energetische Sanierung des Gebäudeparks in der Schweiz – eine Schlüsselaufgabe für die Erreichung der Klimaziele.
 

Stimmen der Sozialpartner:


Vania Alleva, Präsidentin Unia: «Die Berufe der Gebäudetechnik sind körperlich anspruchsvoll. Mit diesem Modell können die Arbeitnehmenden nach einem Leben harter Arbeit würdevoll in den Ruhestand treten.»

Nora Picchi, Mitglied der Syna- Geschäftsleitung: «Für die Branche ist die Einführung des Vorruhestandsmodell ein wichtiger Schritt, der den Arbeitnehmenden ermöglicht selbstbestimmend die letzte Erwerbsjahre zu gestalten.»

Daniel Huser, Präsident suissetec: «Dem grossen Bedürfnis der Mitarbeitenden nach mehr Flexibilität kann mit diesem Modell für langjährige und verdiente Fachkräfte, die nach jahrzehntelanger körperlicher Arbeit dem Rentenalter entgegengehen, Rechnung getragen werden.»

Gemeinsame Medienmitteilung des Arbeitgeberverbandes suissetec und der Gewerkschaften Unia und Syna