Für eine Industriepolitik mit sozialen und ökologischen Kriterien

Der Zentralvorstand der Gewerkschaft Unia hat heute Eckpunkte zum Umgang mit den US-Zöllen und für den öko-sozialen Umbau der Schweizer Industrie verabschiedet. Im Fokus steht einerseits die Kurzarbeit als Mittel zur Vermeidung von Entlassungen – andererseits die Nutzung öffentlicher Investitionen und des öffentlichen Beschaffungswesen als Impulsgeber für die notwendige Transformation und Weiterentwicklung der Industrie.

Vom US-Zollsatz von 39% sind Unternehmen mit hohem Exportanteil in die USA stark betroffen. Deswegen braucht es Schutzmassnahmen für die Arbeitsplätze. Zentral ist dabei die Verlängerung der Bezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung von 18 auf 24 Monate, die massgeblich auf Bemühungen der Unia zurückgeht und von beiden Parlamentskammern beschlossen wurde. Dies erlaubt es, Arbeitsplätze und Know-how zu erhalten und den Firmen Zeit zu geben, um Schwierigkeiten ohne Entlassungen zu überbrücken. Die Unia fordert, dass alle von Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmenden den vollen Lohnausgleich erhalten. Zudem müssen die Unternehmen während des Bezugs von Kurzarbeitsentschädigung auf Kündigungen verzichten. Denn wer öffentliche Gelder erhält, um Arbeitsplätze zu erhalten, darf keine Leute entlassen.

Sozial-ökologischer Umbau als Perspektive

Während die US-Zölle längst nicht alle Unternehmen betreffen, ist die Klimakrise eine Herausforderung für die gesamte Schweizer Wirtschaft. Die Ausrichtung der Industrie auf eine CO2-arme, ökologisch und sozial sinnvolle Produktion ist dringend nötig. Dazu gehört auch, dass entlang gesellschaftlich nützlichen Leitindustrien lokale Wertschöpfungsketten gestärkt werden, z.B. in Bereichen wie nachhaltige Mobilität, Halbleiterindustrie oder Medizinaltechnik. Statt Massnahmen und Mittel zur Förderung der Industrie und des ökologischen Umbaus zu streichen, wie es der Bundesrat im Rahmen seines «Entlastungsprogramms» beschlossen hat (-30 Mio. Franken pro Jahr bei Innosuisse, -200 Mio. Franken pro Jahr beim Bahninfrastrukturfonds), soll mit öffentlichen Innovations- und Investitionsprogrammen im zivilen Bereich die notwendige Transformation gefördert werden, z.B. mit Fördermassnahmen zur Entwicklung neuer Produkte.

Öffentliches Beschaffungswesen als Steuerinstrument

Ein wichtiges Steuerungsinstrument ist in diesem Zusammenhang das öffentliche Beschaffungswesen: Bund, Kantone und Gemeinden vergeben jedes Jahr Aufträge im Umfang von ca. 40 Milliarden Franken. Seit 2021 sieht das revidierte Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) vor, dass soziale, ökologische und strategische Kriterien bei der Vergabe berücksichtigt werden. Die Unia verlangt eine konsequente Anwendung dieser Kriterien. Konkret müssen Faktoren wie CO2-Aussstoss, Materialrecycling, Integration in lokale Produktionsketten, GAV-Abdeckung bei den Produzenten und Zulieferern und positive Auswirkungen auf den Werk- und Ausbildungsplatz Schweiz einfliessen. Das kommt Unternehmen der hiesigen Bauwirtschaft und Industrie zugute, die ihre Verantwortung wahrnehmen und ihren Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen leisten und für gute, sozial abgesicherte lokale Arbeitsplätze sorgen.

Eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Die Bewältigung der Klimakrise ist eine Aufgabe, die die ganze Gesellschaft betrifft. Das Klima- und Innovationsgesetz (KlG) schreibt vor, dass die Bundesverwaltung bis 2040 und die Sektoren Gebäude, Verkehr und Industrie bis 2050 das Netto-Null-Ziel erreichen müssen. Dies ist offensichtlich nur möglich, wenn sofort entschlossen in diese Richtung gesteuert wird. Die forcierte Produktion von Rüstungsgütern, die von gewissen Kreisen gefordert wird, wäre ein kompletter Irrweg. Die Unia setzt sich als grösste Gewerkschaft der Schweiz konsequent für eine konsequente Ausrichtung der Produktion auf soziale und ökologische Nachhaltigkeit ein.