Kurzarbeitsentschädigung: wirksam Entlassungen vorbeugen

Der Ständerat hat einstimmig einem Vorstoss der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) zugestimmt, der eine Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung von 18 auf 24 Monate ermöglichen soll. Die Gewerkschaft Unia hat diese Forderung bereits seit letztem Jahr vertreten und ist erfreut über den Entscheid. Er gibt Betrieben mehr Zeit, um wirtschaftliche Schwankungen ohne Entlassungen abzufedern.

Von Anfang an hat die Unia sich gemeinsam mit den Vertragspartnern des Gesamtarbeitsvertrags der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (GAV MEM) dafür stark gemacht, dass die maximale Bezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung auf 24 Monate verlängert wird. Der Entscheid ist insbesondere für Betriebe der MEM-Industrie wichtig, die aufgrund der US-Zölle oder anderer internationaler Marktschwankungen mit Schwierigkeiten konfrontiert sind. Die Kurzarbeit ist ein bewährtes Mittel, um in vorübergehenden Krisensituationen Arbeitsplätze zu erhalten.

Rasche Wirksamkeit

Wenn nächste Woche auch der Nationalrat zustimmt und das Geschäft in der Schlussabstimmung angenommen wird, kann die Regelung rasch in Kraft gesetzt und wirksam werden. So können auch in Krisensituationen Arbeitsplätze und Know-how erhalten werden. Entsprechend erwartet die Unia von Firmen, die Kurzarbeitsentschädigung in Anspruch nehmen, den Verzicht auf Entlassungen.