Die Kündigung des 50-jährigen Gesamtarbeitsvertrags (GAV) durch die Wander AG sorgte im August für Schlagzeilen. Sie erfolgte gegen den erklärten Willen einer Mehrheit der betroffenen Beschäftigten, die eine Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen befürchten. Denn Regelungen wie der Mindestlohn von 4200 Franken, Schichtzulagen, die 41,5-Stunden-Woche und zusätzliche Ferientage sind im GAV festgeschrieben.
Jetzt beschäftigt der Fall auch die Berner Kantonspolitik. In einer überparteilichen Interpellation im Grossen Rat wird die Kantonsregierung aufgefordert, zur Situation Stellung zu beziehen. Der Regierungsrat soll sich etwa zu den Auswirkungen eines vertragslosen Zustands äussern und darlegen, welche Massnahmen er zu unternehmen gedenkt, «damit der Standort der Firma Wander AG nicht gefährdet und der Wirtschaftsstandort Bern nicht geschädigt werden». Die Interpellation wurde am Donnerstag für dringlich erklärt, was eine Behandlung in der November-Session des Grossen Rats erlaubt.
Die Gewerkschaft Unia begrüsst den politischen Vorstoss. Er zeigt, dass der Erhalt des GAV bei Wander eine Bedeutung hat, die über den Einzelbetrieb hinausgehen. Vor allem aber ist es wichtig, dass Wander jetzt den Willen der Arbeiter:innen in der Produktion respektiert, die ihren GAV behalten wollen. Die Unia wird sich weiterhin gemeinsam mit den Beschäftigten dafür einsetzen, dass ein vertragsloser Zustand vermieden werden kann. Sie erneuert ihr Gesprächsangebot an den neuen CEO Marco Zanchi, um eine Erneuerung des GAV ab 1. Januar 2026 zu verhandeln.
> Interpellation: «Konflikt bei der Wander AG – Gefahr für den Wirtschaftsstandort Bern?»
Gewerkschaft Unia 2025