Die deutliche Annahme der Pflegeinitiative im November 2021 war ein klares Zeichen, dass die Schweizer Bevölkerung eine sichere pflegerische Versorgung mit guten Arbeitsbedingungen für die Pflegenden will.
Jetzt kommt der zentrale Teil der Umsetzung ins Parlament. Das Herzstück ist das neue «Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege» (BGAP). Die Beratung beginnt am 4. Juli in der zuständigen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N). Der Gesetzesentwurf, den der Bundesrat dem Parlament vorlegt, ist ungenügend und missachtet den Willen der Stimmbevölkerung. Es braucht dringend eine Korrektur.
Die Delegierten des Dienstleistungssektors der Unia haben an ihrer heutigen Versammlung eine Resolution beschlossen, die fünf Kernforderungen für eine wirksame Umsetzung der Pflegeinitiative beinhaltet:
Diese Ergänzungen im Gesetz entsprechen dem Willen der Stimmbevölkerung nach guten Arbeitsbedingungen, einem verbesserten Stellenschlüssel sowie einer ausreichenden Finanzierung der Pflege. Die Delegierten des Tertiär-Sektors der Unia fordern die SGK-N auf, die entsprechenden Änderungen vorzunehmen.
> Resolution: «Die Pflegeinitiative umsetzen – und zwar vollständig»
Gewerkschaft Unia 2025