Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) hat heute beschlossen, wie die parlamentarische Initiative Burkart (Parl. Iv. 16.484 «Mehr Gestaltungsfreiheit bei Arbeit im Homeoffice») umgesetzt werden soll. Das Resultat ist verheerend: Die Kommission will unter anderem Ruhezeiten kürzen und Sonntagsarbeit erleichtern.
Die Vorlage sieht eine drastische Ausweitung der Arbeitszeiten vor: Wer einen Teil seiner Arbeit ausserhalb des Betriebs erledigt, soll dem Arbeitgeber künftig bis zu 17 Stunden am Tag zur Verfügung stehen. Die tägliche Ruhezeit würde auf neun Stunden verkürzt – und könnte «für dringende Tätigkeiten» sogar unterbrochen werden.
Auch der Sonntag ist nicht mehr sicher frei: Neu soll Sonntagsarbeit an sechs Tagen pro Jahr ohne Bewilligung erlaubt sein. Zwar soll im Gesetz ein «Recht auf Nichterreichbarkeit» verankert werden – das ist allerdings zahnlos. Denn: Dieses Recht besteht faktisch bereits heute, da Arbeits- und Ruhezeiten gesetzlich geregelt sind.
Besonders alarmierend: Die neuen Regeln könnten bis zur Hälfte aller volljährigen Arbeitnehmenden betreffen. Das einzige Kriterium ist, dass sie einen Teil ihrer Arbeitszeit selbst festsetzen können. Es besteht die Gefahr, dass die Unternehmen unter dem Deckmantel «Homeoffice» Beschäftigte in ein Arbeitsgesetz zweiter Klasse drängen.
Betroffen wären nicht nur klassische Bürojobs: Auch eine Pflegerin, die im Zug administrative Aufgaben erledigt, oder ein Sicherheitsmitarbeiter, der von zu Hause aus ein Areal überwacht, hätte künftig nur noch neun statt 11 Stunden Ruhezeit – und müsste zusätzliche Sonntagsarbeit ohne Bewilligung leisten.
Die Vorlage reiht sich ein in eine Serie von politischen Angriffen auf das Arbeitsgesetz: Angestellte sollen rund um die Uhr verfügbar sein und je nach Bedarf eingesetzt werden können. Dabei ist das Gegenteil nötig: mehr Erholung, echte Freizeit und Schutz vor Überlastung!
Dass überlange Arbeitstage und zu kurze Ruhezeiten ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellen, ist wissenschaftlich längst belegt. Dennoch ignorieren sowohl die WAK-N als auch der Bundesrat die Bedenken zahlreicher Fachstellen. In der Vernehmlassung sprachen sich unter anderem die Gesellschaft für Arbeitsmedizin, die Universitäten Genf und Basel, der Fachverband Public Health sowie der Verband der kantonalen Arbeitsinspektorate und der kantonalen Arbeitsmarktbehörden klar gegen die Vorlage aus – ohne Gehör zu finden.
Die Unia lehnt die Vorlage der WAK-N entschieden ab und ruft den Nationalrat auf, Verantwortung zu übernehmen und den folgenschweren Entscheid seiner Kommission zu korrigieren. Die Gesundheit der Arbeitnehmenden darf nicht dem Profit geopfert werden!
Gewerkschaft Unia 2025