Höhere Löhne und mehr Freizeit für rund 35'000 Beschäftigte

Nach intensiven Verhandlungen tritt am 1. Juli 2025 der neue Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Bäcker-, Konditoren- und Confiseurgewerbe in Kraft. Der GAV 2025-2028 bringt spürbare Verbesserungen für die rund 35'000 Angestellten in einer Branche mit oft harten Arbeitsbedingungen. Dank dem Einsatz der Unia konnten unter anderem Nachtzuschläge für alle, verbindliche Arbeitszeitplanung und Mindestlöhne für Lernende durchgesetzt werden. Der Bundesrat hat den GAV für allgemeinverbindlich erklärt.

Die Arbeitsbedingungen im Bäcker-, Konditoren- und Confiseurgewerbe sind oft schwierig: Arbeit zu Randzeiten, Wochenendarbeit, schwere Lasten und ein erhöhtes Risiko für Berufskrankheiten gehören zum Alltag. Trotz hoher fachlicher Anforderungen lagen die Löhne bisher unter dem Durchschnitt vergleichbarer Branchen. Mit dem neuen GAV geht es endlich vorwärts. Anne Rubin, Mitglied der Sektorleitung Dienstleistungsberufe bei der Unia sagt: «Dieser GAV ist ein echter Fortschritt für die Beschäftigten. Er bringt nicht nur mehr Lohn, sondern auch mehr Lebensqualität – das ist in dieser Branche längst überfällig.» Die Unia ist erstmals seit rund zehn Jahren wieder Vertragspartnerin in der Branche.

Automatischer Teuerungsausgleich und mehr freie Wochenenden

Der neue Gesamtarbeitsvertrag bringt mehrere Verbesserungen für die Beschäftigten: So steigen die Mindestlöhne je nach Qualifikation und Dienstjahren um 3,1 bis 7,7 Prozent. Zudem wird eine zusätzliche Lohnkategorie eingeführt, mit der ungelernte Mitarbeitende mit mindestens drei Dienstjahren einen Zuschlag von 50 Franken pro Monat erhalten. Und dank des automatischen Teuerungsausgleichs halten die Löhne künftig mit der Inflation Schritt.

Auch bei der Arbeitszeit gibt es bedeutende Fortschritte: Künftig haben alle Mitarbeitenden Anspruch auf zwölf freie Wochenenden pro Jahr – jeweils Samstag und Sonntag. Die Nachtarbeit wird neu mit einem Zuschlag von 25 Prozent vergütet, und zwar unabhängig von der Qualifikation. Zudem besteht ein klarer Anspruch auf zwei Ruhetage pro Woche.

Ausserdem wird die Arbeitsplanung verbindlicher: Dienstpläne müssen mindestens zwei Wochen im Voraus und für zwei ganze Woche bekannt gegeben werden. Überstunden, die 100 Stunden pro Jahr übersteigen, werden künftig automatisch ausbezahlt.

Erstmals werden auch Lernende in den GAV einbezogen. Für sie gelten neu Mindestlöhne zwischen 850 und 1'400 Franken – je nach Lehrjahr. Schliesslich wird die Einhaltung des GAV durch verstärkte Kontrollen besser sichergestellt.

Gemeinsam für bessere Arbeitsbedingungen

Die Verbesserungen im neuen GAV sind ein wichtiger Schritt. Doch das ist erst der Anfang. Weitere Verbesserungen für faire Löhne, geregelte Arbeitszeiten und Respekt am Arbeitsplatz müssen folgen.