Tripartites innenpolitisches Massnahmenpaket zum Lohnschutz Schweiz - EU

Die heute vom Bundesrat kommunizierten innenpolitischen Massnahmen deuten darauf hin, dass es bei den Arbeitgeberverbänden und Behörden eine Bereitschaft gibt, die Rückschritte beim Lohnschutz mit innenpolitischen Massnahmen zu kompensieren. Diese Absichtserklärungen müssen nun in konkrete Massnahmen und Gesetzesänderungen überführt und offene Fragen noch geklärt werden. Die Unia wird nach den Beschlüssen des Bundesrates und des Parlaments eine abschliessende Beurteilung vornehmen und ihre Position festlegen.

Die Gewerkschaft Unia setzt sich für ein geregeltes Verhältnis mit der Europäischen Union ein, aber angesichts des verhandelten Abkommens müssen die erheblichen Risiken für die Arbeitsbedingungen in der Schweiz zwingend korrigiert werden. Denn die Personenfreizügigkeit und gleiche Rechte für alle Beschäftigten sind von zentraler Bedeutung für die Arbeitnehmenden. Die Sicherung des Lohnschutzes ist daher für die Unia zwingend.

Die heute vom Bundesrat kommunizierten Stossrichtungen für innenpolitischen Massnahmen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, dem Bund und den Kantonen deuten darauf hin, dass die Rückschritte für den Lohnschutz im Verhandlungsergebnis mit der EU von allen Beteiligten anerkennt werden und jetzt dafür zwingend verbindliche innenpolitische Massnahmen getroffen werden müssen. Insofern begrüsst die Unia die gemeinsame Verständigung als Minimalkonsens, der nun aber konkretisiert werden muss. Zudem müssen die offenen Fragen noch geklärt werden. Dies umfasst insbesondere die wichtige Absicherung der Spesenregelungen im Entsendegesetz, die digitale Voranmeldung zur Beschleunigung des Verfahrens sowie Massnahmen zur Sicherstellung, dass öffentliche Aufträge an korrekte Firmen vergeben werden. Die definitive Beurteilung wird von den konkreten Vorschlägen abhängen, die bis Ende März erarbeitet und dann auch vom Parlament unterstützt werden müssen.

Verbesserungsbedarf bei den sozialpartnerschaftlichen Strukturen

Um die Gesamtarbeitsverträge zu sichern, verlangt die Unia eine Anpassung der Gesetzgebung zur Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVE) aus dem Jahr 1956 an die heutige Realität. Denn das heute überholte System droht zur Schwächung der Arbeitnehmerrechte zu führen. Der heute vom Bundesrat erteilte Auftrag weist daher in die richtige Richtung. Entscheidend ist, ob es gelingt, Gesamtarbeitsverträge in sich veränderten Strukturen (mehr Subunternehmen, mehr Kleinstbetriebe) abzusichern. Auch der Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertretungen soll mindestens ILO-konform ausgestaltet werden.

Für die Gewerkschaft Unia handelt es sich hierbei um einen Minimalkonsens, der zwingend als verbindliches Gesamtpaket von beschlossenen Massahmen verstanden, konkretisiert und erweitert werden muss. Die definitive Gesamtbeurteilung erfolgt am Schluss.