Baumeister und Gewerkschaften einigen sich auf Verhandlungsergebnis

Die Verhandlungsdelegationen des Schweizerischen Baumeisterverbands SBV und der Gewerkschaften Unia und Syna haben sich in der Nacht auf Dienstag, den 29. November 2022, nach intensiven Verhandlungen auf ein Ergebnis geeinigt. Teil des Resultats sind Vereinfachungen bei der Organisation der Arbeitszeit und Verbesserungen, welche die AttraktivitĂ€t der Branche steigern. Die Effektivlöhne werden per 1. Januar 2023 um 150 Franken und die Mindestlöhne um 100 Franken erhöht. Der neue Landesmantelvertrag wird fĂŒr drei Jahre abgeschlossen. Das Ergebnis der Verhandlungen muss noch von den Entscheidungsgremien auf beiden Seiten genehmigt werden.

Die Verhandlungsdelegationen haben sich an der 9. Verhandlungsrunde geeinigt. Das Ergebnis ist geprĂ€gt von intensiven Verhandlungen, bei denen beide Parteien aufeinander zugehen mussten. Das Resultat sieht eine Erhöhung der Effektivlöhne fĂŒr alle um 150 Franken pro Monat vor. Die Mindestlöhne werden um 100 Franken pro Monat erhöht.

Anpassungen am bestehenden LMV

Im Rahmen der Verhandlungen wurden verschiedene Anpassungen am bestehenden Vertrag vereinbart. Der Vertrag soll fĂŒr drei Jahre abgeschlossen werden. Neben verschiedenen technischen Anpassungen können die Hauptpunkte wie folgt festgehalten werden:

  • Neu soll das Abrechnungsjahr nicht mehr vom 1. Januar bis 31. Dezember dauern, sondern vom 1. Mai bis zum 30. April des Folgejahres einheitlich gelten.
  • Per Stichtag vom 30. April können die Unternehmen neu zwischen einer Bandbreite von 0 bis plus 100 Stunden oder von minus 20 bis plus 80 Stunden auswĂ€hlen, um Mehr- bzw. Minderstunden zu regeln. Die Minusstunden sollen auf das Folgejahr ĂŒbertragen werden können.
  • Pro Jahr sind mindestens 5 Kompensationstage möglich. Dabei können paritĂ€tische Berufskommissionen wie bisher regional explizit weitergehende Regelungen festlegen, um die Gegebenheiten vor Ort zu berĂŒcksichtigen. Heutige regionale Regelungen sind nicht infrage gestellt.
  • Die jĂ€hrlichen 2112 Jahresarbeitsstunden sowie die Wochenarbeitszeit bleiben wie heute unverĂ€ndert. Wird Überzeit geleistet, können die Stunden 49 und 50 im Zeitsaldo vorgetragen werden, wobei fĂŒr diese beiden Stunden die ZuschlĂ€ge von 25% weiterhin ausbezahlt werden.
  • FĂŒr UnterbrĂŒche wegen Hitze oder Schlechtwetter sollen Überstunden stundenweise kompensiert werden können.
  • Die KilometerentschĂ€digung fĂŒr Privatfahrzeuge wird auf 0.70 Franken erhöht.
  • Der 10-tĂ€gige Vaterschaftsurlaub wird mit 100% Lohn ohne Lohneinbusse voll finanziert.
  • Das bisherige Schiedsgericht wird abgeschafft und durch ordentliche Gerichte ersetzt. Beide Parteien verzichten jedoch auf Klagen bezogen auf die Reisezeit oder die Friedenspflicht.
  • In einer Arbeitsgruppe sollen ĂŒber die Verhandlungen hinaus offene Punkte wie der Gesundheitsschutz oder die Organisation der Arbeitszeit vorangetrieben werden.

Resultat wird Entscheidungsgremien auf beiden Seiten vorgelegt

Mit dem Resultat der Verhandlungsdelegationen ist den beiden Parteien nach intensiven Verhandlungen ein wichtiger Schritt fĂŒr einen neuen Landesmantelvertrag geglĂŒckt. Dieses Resultat muss auf beiden Seiten jetzt von den Entscheidungsgremien genehmigt werden. Auf Seiten der Gewerkschaften findet am 10. Dezember 2022 die Berufskonferenz statt. Bei den Baumeistern wird die Delegiertenversammlung des SBV am 13. Januar 2023 das definitive Resultat beschliessen.


Gemeinsame Medienmitteilung der Gewerkschaften Unia, Syna und des Schweizerischen Baumeisterverbandes