Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Gärtner:innen in Freiburg, Neuenburg, Jura und Berner Jura
JardinSuisse Freiburg, Neuenburg, Jura und Berner Jura sowie die Gewerkschaften Unia, Syna und Grüne Berufe Schweiz haben den neuen GAV für die Gartenbaubranche präsentiert. Mit der Allgemeinverbindlicherklärung ab 1. August 2021 wird der GAV für alle Gärtner:innen in den Regionen Freiburg, Neuenburg, Jura und Berner Jura sowie den Gemeinden Biel und Evilard-Macolin Gültigkeit haben. Diese historische Vereinbarung ist das Ergebnis eines mehrjährigen Dialogs und Ausdruck des Willens der Sozialpartner, gemeinsam würdige Arbeitsbedingungen in der Branche zu gewährleisten.
Mindestlöhne, ein 13. Monatslohn, ein längerer Vaterschaftsurlaub als im Gesetz vorgesehen, um nur einige Punkte zu nennen, die der neue GAV im Einklang mit den Bedürfnissen und Anliegen unserer Zeit regelt. Der GAV gilt bis 2024. Darüber hinaus wollen die Sozialpartner durch klare Regeln und Kontrollinstrumente nicht nur missbräuchliche Arbeitsverhältnisse und unlauteren Wettbewerb bekämpfen, sondern auch die Sicherheit am Arbeitsplatz verbessern.
Und nicht zuletzt ist dieser GAV Zeugnis einer konstruktiven und starken Sozialpartnerschaft, die in der neu gegründeten interregionalen Paritätischen Kommission ihre Fortsetzung findet. Deren Aufgabe wird sein, die neuen Bestimmungen durchzusetzen, indem sie die Unternehmen und die Angestellten informiert und begleitet.
Gemeinsame Medienmitteilung der Sozialpartner.