Swissstaffing muss den Sozialdialog über den GAV im Personalverleih wieder aufnehmen
Swissstaffing, die Arbeitgeberorganisation der Personaldienstleister, hat heute die Verhandlungen für die Erneuerung des GAV Personalverleih bis auf weiteres ausgesetzt. Dies nur einige Stunden vor einem Treffen der Sozialpartner. Swissstaffing begründet den Entscheid unter anderem mit der Frage der Arbeitszeit. Der Arbeitgeberverband fordert allerdings inakzeptable Konzessionen bei der Flexibilisierung der Arbeitszeit, die unter den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes liegen. Der vom Gesetzgeber festgelegte Schutz des Personals wäre dann nicht mehr gewährleistet.
Temporärarbeitende brauchen einen GAV
Für die Arbeitnehmerverbände ist es eminent wichtig, dass die Temporärarbeitenden durch einen guten GAV geschützt werden. Bereits heute sind die Arbeitszeiten in der Branche sehr flexibel, die Kontrollorgane konstatieren noch immer viele Missbräuche in diesem Bereich. Eine grössere Flexibilität wäre nur mit einer angemessenen Entschädigung und wirksamen Schutzmassnahmen denkbar.
Mit dem heutigen Entscheid gefährdet Swissstaffing den grössten nationalen GAV in Bezug auf die Anzahl Unterstellte. Der GAV läuft noch bis Ende 2018. Swissstaffing bedroht auch die Sozialpartnerschaft, welche die Arbeitsbedingungen von mehr als 315'000 Mitarbeitenden verbessert und das Image der Branche wiederhergestellt hat. Die Arbeitnehmerverbände bedauern diese Entscheidung daher zutiefst und fordern eine sofortige Rückkehr an den Verhandlungstisch.