Geduld der Frauen am Ende: Lohngleichheit umsetzen statt verzögern!
Der Ständerat hat die Vorlage zur Revision des Gleichstellungsgesetzes an die vorberatende Kommission zurückgewiesen. In einem kurzfristigen Manöver hatte Ständerat Konrad Graber (CVP, LU) heute Morgen den Rückweisungsantrag eingereicht. Dieses Vorgehen ist unseriös: Statt einer weiteren Verzögerung sollte das Parlament endlich den seit 37 Jahren geltenden Verfassungsauftrag umsetzen!
Lohngleichheit ist ein «must», kein «nice-to-have»
Die Unia fordert die Kommission nun auf, Nägel mit Köpfen zu machen und bei den weiteren Arbeiten griffigere Massnahmen zu beschliessen. Lohngleichheit ist schliesslich kein «nice-to-have», sondern ein «must»! Die heute im Ständerat diskutierte Regelung, lediglich Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden alle vier Jahre zu Lohnkontrollen zu verpflichten, ist schwach und mutlos. Denn dies wären weniger als 1% der Betriebe. Für mehr als 99% der Betriebe blieben Lohnkontrollen weiterhin nicht geregelt. Das reicht bei weitem nicht! Die Unia fordert verbindliche Bestimmungen, damit alle Unternehmen die Löhne regelmässig überprüfen lassen müssen, sowie hohe Bussen für fehlbare Unternehmen.
Verfassungsauftrag gilt nicht auf Zeit
Die so genannte Sunset-Klausel, die auch zur Diskussion steht, ist absurd. Schliesslich widerspricht sie einem Verfassungsauftrag – und die Verfassung gilt nicht auf Zeit! Die laufende Revision des Gleichstellungsgesetzes muss sicherstellen, dass in Zukunft alle den Lohn erhalten, der ihnen zusteht. Eine Verknüpfung der Revision mit der Erhöhung des Frauenrentenalters, wie es die Bürgerlichen verlangen, lehnt die Unia vehement ab.
Griffige Massnahmen sind zwingend
Es braucht systematische und verbindliche Lohnkontrollen, bei denen die Arbeitnehmendenvertretung mit einbezogen ist. Nötig sind auch Massnahmen zur Anpassung von diskriminierenden Löhnen sowie Bussen, sollte ein Betrieb das geltende Gesetz missachten. Die von Konrad Graber geforderte Selbstdeklaration der Unternehmen ist wirkungslos. Der Lohngleichheitsdialog der letzten Jahre hat ja gerade gezeigt, dass Freiwilligkeit nicht funktioniert.
Die Geduld der Frauen ist am Ende! Seit Jahrzehnten kämpfen sie gemeinsam mit solidarischen Männern für ihr Recht auf Lohngleichheit. Doch die Arbeitgeber und das bürgerliche Parlament missachten die Verfassung und sprechen den Frauen ab, was ihnen zusteht, nämlich den gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Der heutige Entscheid der Bürgerlichen im Ständerat ist reine Verzögerungstaktik. Die Lohndiskriminierung muss ein Ende haben. Es ist Aufgabe des Parlaments, den Verfassungsauftrag endlich umzusetzen.